PSD2 und Grandfathering – jetzt ist sie weg und ich bin wieder allein allein

Die PSD2 sieht kein Grandfathering für Zahlungsinstitute oder E-Geld-Institute vor. Das ist aber kein Grund, in Panik zu verfallen.

Grandfathering – was ist das?

Alle, die jetzt an einen Werbespot mit Sahnebonbons in goldglänzender Verpackung denken, liegen komplett daneben. Der Begriff des Grandfatherings beschreibt Regelungen in Gesetzen, nach denen ein rechtlicher Zustand auch dann unverändert bleibt, wenn sich die Gesetze ändern. Diejenigen von Ihnen, die ein altes Haus bewohnen, haben vielleicht schon einmal etwas von Bestandsschutz gehört. Im Prinzip haben Bestandsschutz und Grandfathering dieselbe Bedeutung.

Bestandsschutz in der PSD2

Wenn wir über die PSD2 sprechen, würde Bestandsschutz bedeuten, dass Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute ihre Erlaubnis auch nach der Umsetzung der PSD2 zum 13.01.2018 behalten. Würde? Richtig gelesen. Leider sieht die PSD2 keinen Bestandsschutz vor. Jedenfalls keinen richtigen. Stattdessen sagt die PSD2 in Artikel 109 in komplizierten Worten Folgendes:

  1. Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute müssen den zuständigen Behörden (in Deutschland ist das die BaFin) bis zum 13.07.2018 nachweisen, dass sie alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen, also auch diejenigen Anforderungen, die die PSD2 zusätzlich verlangt.
  2. Weisen sie dies nach, bekommen sie netterweise eine neue Erlaubnis.
  3. Tun sie das nicht, dürfen sie ab dem 14.07.2018 keine Zahlungsdienste mehr erbringen und kein E-Geld mehr ausgeben. Aus die Maus!

Was bedeutet das für Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute?

Zunächst einmal heißt es: Ruhe bewahren. Und vor allem glauben Sie keinen Beratern, die Ihnen erst Angst machen, um dann zu behaupten, dass sie die Musterlösung für dieses Problem haben. Derzeit weiß nämlich kein Mensch, wie die BaFin mit der Anforderung umgeht, innerhalb von sechs Monaten alle bestehenden Erlaubnisse noch einmal prüfen zu müssen. Nicht einmal die BaFin selbst weiß das. Viel sinnvoller ist es, erst einmal abzuwarten, bis wenigstens der erste Gesetzesentwurf für die Umsetzung der PSD2 vorliegt. Erst dann kann man sich sinnvollerweise mit der Frage beschäftigen, was man tun muss, um seine Erlaubnis zu behalten. Dann können Sie gern auch auf die Hilfe von Beratern zurückgreifen.

Gibt es einen Disclaimer?

Na klar. Ich bin Anwalt 🙂 Im Ernst: Alles, was in diesem Beitrag steht, ist richtig, weil dieser Beitrag meine Meinung wiedergibt. Und Meinungen sind nicht richtig oder falsch, sondern vertretbar oder unvertretbar. Ob Sie oder die BaFin meine Meinung für vertretbar halten, weiß ich nicht.

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