20. EU-Sanktionspaket gegen Russland: Was das für den Finanzsektor bedeutet

20. EU-Sanktionspaket gegen Russland: Was das für den Finanzsektor bedeutet 20th EU Sanctions Package against Russia: What It Means for the Financial Sector
Photo: Vitalii Vodolazskyi – /Adobestock

Am 23. April 2026 hat die Europäische Union das 20. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Das Sanktionspaket markiert einen spürbaren Strategiewechsel der europäischen Sanktionspraxis: Im Fokus stehen nicht mehr nur sanktionierte Personen oder Unternehmen, sondern zunehmend auch Finanzakteure, Zahlungswege und Infrastruktur in Drittstaaten, über die Sanktionen umgangen werden können.

Für Banken, Zahlungsdienstleister und insbesondere Crypto-Asset Service Provider („CASPs“) ist das Sanktionspaket hochrelevant. Die EU verschärft ihren Fokus auf alternative Zahlungsstrukturen, Finanzakteure in Drittstaaten sowie kryptobasierte Umgehungsmechanismen.

Das Sanktionspaket enthält daneben weitere Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Energie, Handel, maritime Infrastruktur und Exportkontrollen. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf die für den Finanzsektor besonders relevanten Maßnahmen.

Was ist neu?

Das Sanktionspaket setzt an mehreren Stellen an:

  • Finanzsektor: Das Geschäftsverbot wird auf 20 weitere russische Banken ausgeweitet. Insgesamt sind damit nach Angaben der EU-Kommission nun 70 russische Banken vom Zugang zum EU-Binnenmarkt ausgeschlossen. Betroffen sind insbesondere Banken, die grenzüberschreitende Zahlungen zugunsten der russischen Wirtschaft ermöglichen.
  • Drittstaaten-Finanzintermediäre: Die EU erweitert Transaktionsverbote auf vier Banken in Kirgisistan, Laos und Aserbaidschan, die die russischen Kriegsanstrengungen unterstützen, indem sie Sanktionen erheblich beeinträchtigen oder an das russische System für den Transfer von Finanznachrichten („SPFS“) angebunden sind.
  • Krypto: Das Sanktionspaket führt ein umfassendes sektorales Verbot für Geschäfte mit russischen Crypto-Asset Service Providern sowie dezentralisierten Plattformen ein, die Kryptohandel ermöglichen. Hintergrund ist deren Nutzung zur Sanktionsumgehung.
  • Digitale Währungen: Erfasst werden auch der digitale Rubel sowie der rubelgestützte Stablecoin RUBx. Die neuen Maßnahmen untersagen deren Nutzung sowie die Unterstützung entsprechender Strukturen, da die EU diese als potenzielle Instrumente zur Umgehung bestehender Finanzsanktionen bewertet.
  • Zahlungsdienstleistungen: Neu sind außerdem Maßnahmen gegen sogenannte Zahlungsagenten in Russland und Drittstaaten. Gemeint sind Intermediäre, die internationale Zahlungen aus Russland erleichtern, um EU-Sanktionen zu umgehen.
  • Anti-Circumvention Tool: Erstmals aktiviert die EU ihr Instrument gegen Sanktionsumgehungen wegen Re-Export-Strukturen über die Kirgisische Republik.
  • Maritime Infrastruktur / Schattenflotte: Weiter verschärft werden Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte. Insgesamt sind nun 632 Schiffe auf der EU-Liste erfasst.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für Banken und insbesondere Crypto-Asset Service Provider reicht es regulatorisch zunehmend nicht mehr aus, nur gegen Sanktionslisten zu screenen.

Die neuen Maßnahmen zeigen vielmehr: Entscheidend ist nicht nur, mit wem ein Institut Geschäfte macht, sondern auch, über welche Zahlungswege, Intermediäre oder Plattformen Transaktionen abgewickelt werden.

Für die Praxis bedeutet das insbesondere:

  • Drittstaaten-Risiken müssen deutlich ernster genommen werden.

Zahlungs- und Handelsstrukturen über Drittstaaten können ein erhöhtes Umgehungsrisiko begründen – insbesondere dann, wenn sie den Erwerb von Dual-Use-Gütern, Hochtechnologie oder sanktionierten Gütern für Russland ermöglichen.

  • Alternative Zahlungsstrukturen geraten stärker in den Fokus.

Die Maßnahmen gegen Zahlungsagenten zeigen, dass die EU gezielt gegen grenzüberschreitende Zahlungsstrukturen vorgeht, die russischen Unternehmen den Zugang zu ausländischen Lieferanten ermöglichen sollen.

  • Krypto-Compliance wird stärker infrastrukturbasiert.

CASPs müssen prüfen, ob Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mittelbar mit russischen Krypto-Dienstleistern oder russlandbezogenen Abwicklungsstrukturen verbunden sein können.

  • Stablecoin- und CBDC-Risiken gehören in die Sanktions-Risikoanalyse.

Der digitale Rubel und RUBx zeigen, dass die EU alternative Zahlungs- und Settlement-Strukturen ausdrücklich als Sanktionsumgehungsrisiko betrachtet.

  • Sanktionsumgehung wird zum eigenständigen Prüfungsschwerpunkt.

Es geht regulatorisch nicht mehr nur um gelistete Personen oder Unternehmen, sondern zunehmend auch um Zahlungswege, Intermediäre, Drittstaatenstrukturen und wirtschaftliche Netzwerke, über die Sanktionen umgangen werden können.

Was sollten betroffene Institute und Dienstleister jetzt prüfen?

Betroffene Institute und Dienstleister sollten insbesondere prüfen:

  • Bestehen direkte oder indirekte Berührungspunkte zu russischen Crypto-Asset Service Providern?
  • Werden Transaktionen über Drittstaaten abgewickelt, bei denen erhöhte Umgehungsrisiken bestehen?
  • Können russische Kunden oder russlandbezogene Gegenparteien über Drittstaatenkonten, Broker oder andere Intermediäre angebunden sein?
  • Werden Stablecoins, kryptobasierte Settlement-Strukturen oder digitale Währungen mit Russland- oder Rubelbezug genutzt?
  • Sind bestehende Sanktionskontrollen geeignet, mittelbare Risiken und mehrstufige Transaktionsketten zu erkennen?
  • Sind Eskalations-, Dokumentations- und Governance-Prozesse auf aktuelle Umgehungstypologien ausgerichtet?

Fazit

Das 20. EU-Sanktionspaket ist mehr als ein weiteres Update. Es bestätigt einen klaren Trend: Die EU bekämpft Sanktionsumgehung zunehmend systemisch.

Für den Finanzsektor bedeutet das: Sanktions-Compliance entwickelt sich weg von einer rein listenbasierten Prüfung hin zu einer umfassenderen Analyse von Zahlungswegen, Intermediären, Drittstaatenbezug und Infrastrukturbeziehungen.

Gerade im Kryptobereich werden Blockchain-Analyse und ein belastbares Verständnis von Plattform-, Liquiditäts- und Abwicklungsstrukturen immer wichtiger. Wer nicht nachvollziehen kann, ob Transaktionen über russlandbezogene Plattformen oder Settlement-Strukturen laufen, wird künftig Schwierigkeiten haben, seine Kontrollen aufsichts- und prüfungssicher zu erklären.



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