🎧 In dieser Folge von „Alles Legal – Fintech-Recht kompakt“ spricht Dana Wondra von Payment & Banking mit Kemal Ahmedi, Rechtsanwalt und Partner bei Annerton, über eine regulatorische Schnittstelle, die viele Kryptowerte-Dienstleister unmittelbar betrifft: die Überschneidung von MiCAR und PSD2 bei E-Geld-Token. – Jetzt reinhören!
MiCAR, PSD2 und die neue Realität für E-Geld-Token
Seit der MiCAR gibt es erstmals einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen für Kryptowerte. Doch bei E-Geld-Token zeigt sich, dass diese Regulierung nicht isoliert wirkt. Nach Art. 48 MiCAR gelten E-Geld-Token als E-Geld. Werden solche Token verwahrt oder übertragen, kann deshalb zusätzlich das Zahlungsdiensterecht relevant werden.
Was der EBA-No-Action-Letter verändert hat
Besonders wichtig wurde das Thema durch den No-Action-Letter der EBA vom 10. Juni 2025. Darin empfahl die EBA, bestimmte PSD2-Anforderungen während einer Übergangsphase nicht prioritär durchzusetzen und langfristig eine doppelte Zulassung für EMT-Transaktionen zu vermeiden.
Diese Übergangsphase endete am 2. März 2026. Seitdem müssen Kryptowerte-Dienstleister prüfen, ob sie für Transfers von E-Geld-Token zusätzlich eine PSD2- beziehungsweise ZAG-Lizenz benötigen oder als Agent eines Zahlungsinstituts tätig werden können.
Warum die Doppelregulierung bleibt
Im Gespräch geht es auch darum, welche Anforderungen für laufende Lizenzverfahren gelten, weshalb manche Anbieter überraschend schnell eine ZAG-Lizenz erhalten haben und warum PSD3 und PSR die Doppelregulierung voraussichtlich nicht vollständig beseitigen werden.
Die Folge macht deutlich: MiCAR reguliert den Kryptomarkt nicht losgelöst vom bestehenden Finanzaufsichtsrecht. Gerade bei E-Geld-Token wachsen Krypto- und Zahlungsdiensterecht enger zusammen – mit spürbaren Folgen für Geschäftsmodelle, Lizenzstrategien und operative Prozesse.
Über diesen Podcast
Alles Legal – Fintech-Recht kompakt liefert jede Woche spannende Insights zum Thema Recht und Compliance im Banking.
Der Podcast ist eine Kooperation zwischen Payment & Banking und PayTechLaw. Wir erklären Ihnen die rechtlichen Entwicklungen der Finanzwelt kompakt, verständlich und jeden Mittwoch neu. Seit 2021 geben die PayTechLaw-Autor:innen und Annerton-Rechtsanwälte dem Podcast die nötige Tiefe, ohne dabei im Juristen-Kauderwelsch zu versinken. Egal ob PSD3, DORA oder FiDA: Wir liefern Ihnen den Kontext, den Sie brauchen. In 20 Minuten. Ohne Umwege.
