🎧Die Regulierung für internationale Banken in Europa wird deutlich verschärft. Was das BRUBEG für Drittstaatenbanken bedeutet und welche neuen Anforderungen künftig gelten, erläutert Renate Prinz im Gespräch mit Dana Wondra. – Jetzt reinhören!
Neue Spielregeln für Drittstaatenbanken
Mit dem Bankenrichtlinien-Umsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) setzt Deutschland die europäische Bankenrichtlinie CRD VI um. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft Kreditinstitute mit Sitz außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums.
In dieser Folge von „Alles Legal – Fintech-Recht kompakt“ spricht Dana Wondra von Payment & Banking mit Renate Prinz, Rechtsanwältin und Partnerin bei Annerton sowie Autorin bei PayTechLaw, über die neuen regulatorischen Anforderungen für Drittstaatenbanken und deren Auswirkungen auf grenzüberschreitende Bankgeschäfte.
Warum die EU strengere Vorgaben einführt
Mit den neuen Regelungen verfolgt die europäische Aufsicht zwei wesentliche Ziele: mehr Transparenz und faire Wettbewerbsbedingungen.
Bislang konnten zahlreiche Drittstaatenbanken Bankdienstleistungen unmittelbar aus ihrem Heimatstaat heraus innerhalb der EU anbieten. Für die europäischen Aufsichtsbehörden war die Überwachung dieser Aktivitäten jedoch nur eingeschränkt möglich. Gleichzeitig unterlagen Institute innerhalb der EU häufig strengeren regulatorischen Vorgaben.
CRD VI schafft nun einen einheitlicheren europäischen Rahmen und bindet Drittstaatenbanken künftig stärker in die europäische Aufsicht ein.
Wann Tochtergesellschaft oder Zweigstelle notwendig werden
Herzstück der Neuregelung sind klare Anforderungen an grenzüberschreitende Bankgeschäfte.
Je nach Umfang und Bedeutung der Tätigkeiten innerhalb der EU müssen Drittstaatenbanken künftig entweder:
- eine eigenständige Tochtergesellschaft innerhalb der EU errichten oder
- eine beaufsichtigte Zweigstelle gründen.
Welche Organisationsform erforderlich wird, hängt unter anderem vom Geschäftsvolumen, den angebotenen Dienstleistungen und der Bedeutung des Instituts für den europäischen Markt ab.
Mit zunehmender Größe steigen gleichzeitig die regulatorischen Anforderungen – etwa an Eigenkapital, Liquidität, Governance-Strukturen sowie lokale Verantwortlichkeiten.
Reverse Solicitation bleibt möglich – aber unter genauer Beobachtung
Grenzüberschreitende Dienstleistungen bleiben auch künftig grundsätzlich möglich.
Eine wichtige Ausnahme bildet weiterhin die sogenannte Reverse Solicitation. Fordern Kundinnen und Kunden Dienstleistungen eigeninitiativ bei einer Drittstaatenbank an, kann eine Tätigkeit auch ohne europäische Niederlassung zulässig sein.
Die Aufsicht wird künftig jedoch deutlich sorgfältiger prüfen, ob tatsächlich eine eigenständige Kundeninitiative vorliegt oder ob das Institut den europäischen Markt aktiv beworben hat. Bereits deutschsprachige Internetseiten oder gezieltes Marketing können dabei als Hinweis auf eine aktive Marktansprache gewertet werden.
Gleichwertigkeitsprüfung gewinnt an Bedeutung
Ein weiterer Baustein der neuen Regelungen ist die sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung.
Dabei bewertet die europäische Aufsicht, ob das Aufsichtsrecht eines Drittstaats den europäischen Standards entspricht. Staaten wie das Vereinigte Königreich oder die Schweiz verfügen häufig über vergleichbare regulatorische Systeme. Bei anderen Drittstaaten können die Prüfungen deutlich umfangreicher ausfallen.
Vorbereitung bis 2027
Die neuen Vorgaben gelten bereits ab Januar 2027.
Betroffene Institute sollten deshalb frühzeitig analysieren,
- ob regulatorische Schwellenwerte erreicht werden,
- welche Organisationsform künftig erforderlich ist,
- und welche Anpassungen bei Governance, Kapitalausstattung oder Lizenzierung notwendig werden.
Da Genehmigungsverfahren und Abstimmungen mit den Aufsichtsbehörden regelmäßig erhebliche Vorlaufzeiten benötigen, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung.
Fazit
Das BRUBEG verändert die regulatorischen Rahmenbedingungen für Drittstaatenbanken in Europa grundlegend. Internationale Institute sollten ihre EU-Strategie frühzeitig überprüfen und die neuen Anforderungen rechtzeitig in ihre organisatorische und regulatorische Planung integrieren.
Über diesen Podcast
Alles Legal – Fintech-Recht kompakt liefert jede Woche spannende Insights zum Thema Recht und Compliance im Banking.
Der Podcast ist eine Kooperation zwischen Payment & Banking und PayTechLaw. Wir erklären Ihnen die rechtlichen Entwicklungen der Finanzwelt kompakt, verständlich und jeden Mittwoch neu. Seit 2021 geben die PayTechLaw-Autor:innen und Annerton-Rechtsanwälte dem Podcast die nötige Tiefe, ohne dabei im Juristen-Kauderwelsch zu versinken. Egal ob PSD3, DORA oder FiDA: Wir liefern Ihnen den Kontext, den Sie brauchen. In 20 Minuten. Ohne Umwege.
