Mit der BRUBEG-Reform werden die Anforderungen an Governance und Führungskräfte in Banken deutlich ausgeweitet. Welche Personen künftig von der BaFin geprüft werden und welche Folgen das für Institute hat, erläutert Renate Prinz im Gespräch mit Dana Wondra. Jetzt reinhören!
BRUBEG verschärft die Anforderungen an Institute
Mit dem BRUBEG erhält die Governance regulierter Institute eine neue Dimension. In der aktuellen Folge von Alles Legal – Fintech-Recht kompakt spricht Dana Wondra von Payment & Banking mit Renate Prinz, Rechtsanwältin und Partnerin bei Annerton sowie Autorin bei PayTechLaw, über die Ausweitung der Fit-and-Proper-Anforderungen und die praktischen Auswirkungen auf Banken und andere regulierte Institute.
Fit-and-Proper gilt künftig auch für Schlüsselfunktionen
Bislang standen vor allem Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter sowie Mitglieder von Aufsichtsorganen im Fokus der Fit-and-Proper-Prüfung. Mit dem BRUBEG erweitert sich dieser Kreis deutlich.
Künftig werden auch Inhaber wesentlicher Schlüsselfunktionen – etwa in den Bereichen Compliance, Risikomanagement oder Interne Revision – stärker von der Bankenaufsicht erfasst. Hintergrund ist die zunehmende Bedeutung dieser Funktionen für die Steuerung und Kontrolle von Instituten. Entscheidungen werden häufig auf der zweiten Führungsebene vorbereitet und umgesetzt. Genau hier setzt die Aufsicht künftig verstärkt an.
Neue Anzeige- und Dokumentationspflichten
Für Institute bringt die Reform erhebliche organisatorische Veränderungen mit sich. Besonders relevant ist die neue Vorab-Anzeigepflicht: Bedeutende Institute müssen bestimmte Schlüsselfunktionsträger bereits 30 Arbeitstage vor ihrer Bestellung der BaFin anzeigen. Rückfragen der Aufsicht können diesen Zeitraum zusätzlich verlängern und Auswirkungen auf Personal- und Besetzungsprozesse haben.
Damit gewinnt die frühzeitige Planung von Personalentscheidungen erheblich an Bedeutung.
Ongoing Assessment wird zum Dauerprozess
Die Fit-and-Proper-Anforderungen enden künftig nicht mehr mit der Bestellung einer Führungskraft. Institute müssen regelmäßig überprüfen und dokumentieren, ob die fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit weiterhin vorliegen.
Dieses sogenannte Ongoing Assessment umfasst unter anderem Fortbildungsmaßnahmen, mögliche Interessenkonflikte sowie weitere Veränderungen, die Auswirkungen auf die Eignung haben können. Dadurch entstehen neue Anforderungen an Personal-, Compliance- und Rechtsabteilungen sowie an die Governance-Strukturen insgesamt.
Handlungsempfehlungen für die Praxis
Renate Prinz empfiehlt Instituten, frühzeitig ihre Governance-Strukturen zu analysieren, Schlüsselfunktionen eindeutig zu identifizieren und standardisierte Prozesse für Bestellung, Dokumentation und laufende Überwachung zu etablieren. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, kann die neuen regulatorischen Anforderungen effizient in bestehende Abläufe integrieren.
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Über diesen Podcast
Alles Legal – Fintech-Recht kompakt liefert jede Woche spannende Insights zum Thema Recht und Compliance im Banking.
Der Podcast ist eine Kooperation zwischen Payment & Banking und PayTechLaw. Wir erklären Ihnen die rechtlichen Entwicklungen der Finanzwelt kompakt, verständlich und jeden Mittwoch neu. Seit 2021 geben die PayTechLaw-Autor:innen und Annerton-Rechtsanwälte dem Podcast die nötige Tiefe, ohne dabei im Juristen-Kauderwelsch zu versinken. Egal ob PSD3, DORA oder FiDA: Wir liefern Ihnen den Kontext, den Sie brauchen. In 20 Minuten. Ohne Umwege.
