Fernabsatzrecht 2026: Diese Änderungen müssen Banken und Fintechs jetzt umsetzen | ALLES LEGAL #143

🎧 Seit dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Welche Auswirkungen haben Widerrufsbutton, Chatbots und das Verbot von Dark Patterns auf Banken und Fintechs? – Jetzt reinhören!

Podcast: https://paymentandbanking.podigee.io/857-alles-legal-144-fernabsatzrecht-2026-diese-anderungen-mussen-banken-und-fintechs-jetzt-umsetzen/

Fernabsatzrecht 2026: Banken und Fintechs müssen ihre digitalen Prozesse anpassen

Mit der Umsetzung der neuen europäischen Fernabsatzrichtlinie ändern sich die Anforderungen an digitale Vertragsabschlüsse für Finanzdienstleister grundlegend. Unternehmen müssen ihre Customer Journey, Informationspflichten und technischen Prozesse überprüfen und an die neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen.

In dieser Folge spricht Dana Wondra von Payment & Banking mit Kemal Ahmedi, Partner bei Annerton und Autor bei PayTechLaw, über die wichtigsten Änderungen des reformierten Fernabsatzrechts und erläutert, welche Maßnahmen Banken, Fintechs und andere Finanzdienstleister jetzt ergreifen sollten.

Der neue Widerrufsbutton: Mehr Transparenz für Verbraucher

Eine der auffälligsten Neuerungen betrifft den Widerruf von online abgeschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen. Anbieter müssen künftig eine leicht zugängliche Widerrufsfunktion bereitstellen, über die Verbraucher ihren Widerruf unkompliziert erklären können.

Dabei reicht es nicht aus, lediglich eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular bereitzustellen. Die Funktion muss den gesamten Widerrufsprozess unterstützen – von der Auswahl des Vertrags über die Bestätigung bis hin zur automatischen Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.

Gleichzeitig endet das bislang bekannte „ewige Widerrufsrecht“. Wurden Verbraucher ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert, erlischt dieses künftig spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Für Unternehmen bringt dies zwar mehr Rechtssicherheit, gleichzeitig müssen sie ihre Widerrufsbelehrungen und Prozesse vollständig überarbeiten.

Erweiterte Informationspflichten vor Vertragsabschluss

Die Reform geht jedoch deutlich über den Widerruf hinaus. Finanzdienstleister müssen Verbraucher künftig umfassender informieren, damit diese beurteilen können, ob ein Produkt zu ihren persönlichen Bedürfnissen und ihrer finanziellen Situation passt.

Hierzu gehören verständliche Erläuterungen der wesentlichen Vertragsmerkmale ebenso wie Hinweise auf mögliche wirtschaftliche Folgen, beispielsweise bei Zahlungsrückständen oder Vertragsverletzungen. Damit werden bekannte Schutzmechanismen aus dem Verbraucherdarlehensrecht auf den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen ausgeweitet.

Chatbots und digitale Beratung unter neuen Vorgaben

Auch automatisierte Beratungssysteme stehen künftig stärker im Fokus des Gesetzgebers. Werden Kundinnen und Kunden ausschließlich durch Chatbots oder andere KI-gestützte Systeme unterstützt, muss auf Wunsch vor Vertragsschluss ein menschlicher Ansprechpartner verfügbar sein.

In bestimmten Konstellationen besteht diese Verpflichtung sogar über den eigentlichen Vertragsabschluss hinaus. Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre digitalen Beratungsprozesse den neuen Anforderungen bereits entsprechen.

Dark Patterns geraten ins Visier

Besondere Aufmerksamkeit widmet die Reform außerdem sogenannten Dark Patterns. Manipulative Gestaltungselemente, die Verbraucher zu bestimmten Entscheidungen bewegen sollen, sind künftig unzulässig.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • übermäßig hervorgehobene Auswahlmöglichkeiten,
  • wiederkehrende Pop-up-Fenster,
  • unnötig komplizierte Kündigungs- oder Widerrufsprozesse sowie
  • irreführende oder manipulative Benutzeroberflächen.

Verstöße können künftig nicht nur zivilrechtliche Folgen haben, sondern auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Die neuen Vorgaben betreffen nahezu sämtliche digitalen Vertragsstrecken von Banken und Fintechs. Neben der Einführung einer rechtskonformen Widerrufsfunktion sollten insbesondere folgende Bereiche überprüft werden:

  • Digitale Abschlussprozesse
  • Vorvertragliche Informationen
  • Chatbots und digitale Beratung
  • Customer Journey und UX-Design
  • Vermeidung von Dark Patterns
  • Dokumentations- und Nachweispflichten

Wer die Umsetzung frühzeitig angeht, reduziert regulatorische Risiken und verbessert gleichzeitig die Transparenz für Verbraucher.

Über diesen Podcast

Alles Legal – Fintech-Recht kompakt liefert jede Woche spannende Insights zum Thema Recht und Compliance im Banking.
Der Podcast ist eine Kooperation zwischen Payment & Banking und PayTechLaw. Wir erklären Ihnen die rechtlichen Entwicklungen der Finanzwelt kompakt, verständlich und jeden Mittwoch neu. Seit 2021 geben die PayTechLaw-Autor:innen und Annerton-Rechtsanwälte dem Podcast die nötige Tiefe, ohne dabei im Juristen-Kauderwelsch zu versinken. Egal ob PSD3DORA oder FiDA: Wir liefern Ihnen den Kontext, den Sie brauchen. In 20 Minuten. Ohne Umwege.



Indem Sie fortfahren, akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.
You May Also Like
Virtuelle IBANs im Visier Was die neue Bafin-Aufsichtsmitteilung für Banken und Zahlungsdienstleister bedeutet Virtual IBANs under BaFin scrutiny: New AML expectations for banks and payment service providers
Weiterlesen

Virtuelle IBANs im Visier – Was die neue Bafin-Aufsichtsmitteilung für Banken und Zahlungsdienstleister bedeutet

Virtuelle IBANs sind ein etablierter Bestandteil moderner Zahlungsverkehrsmodelle. Mit ihrer Aufsichtsmitteilung 06/2026 konkretisiert die BaFin nun ihre Erwartungen an Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister hinsichtlich Transparenz, Geldwäscheprävention und Risikomanagement bei komplexen vIBAN-Strukturen.
Weiterlesen
EuGH schafft Klarheit: Nicht jede Weiterleitung von Geldern Dritter ist ein Zahlungsdienst im Sinne der PSD2
Weiterlesen

EuGH schafft Klarheit: Nicht jede Weiterleitung von Geldern Dritter ist ein Zahlungsdienst im Sinne der PSD2

Der EuGH hat die Abgrenzung zwischen Zahlungsdiensten und anderen Geschäftsmodellen weiter geschärft. Das Urteil macht deutlich, dass die bloße Entgegennahme und spätere Weiterleitung fremder Gelder nicht automatisch eine Erlaubnispflicht nach der PSD2 auslöst. Für FinTechs, Plattformbetreiber und andere Unternehmen mit Zahlungsströmen bringt die Entscheidung mehr Rechtssicherheit – die konkrete Ausgestaltung des Geschäftsmodells bleibt jedoch entscheidend.
Weiterlesen
Banking Exchange 2026: BEX Underground – Cash, Crime & Code 1
Weiterlesen

Banking Exchange 2026: BEX Underground – Cash, Crime & Code

Am 4. November 2026 findet das Klassentreffen der deutschen Banking- und Fintech-Branche statt, wenn Payment & Banking zur Banking Exchange (BEX) lädt. Unter dem Motto "BEX Underground – Cash, Crime & Code" geht es um die Zukunft des Bankings. Als Medienpartner der Banking Exchange 2026 unterstützen wir ein Boutique-Event für die deutsche Bankenwelt: kompakt, kuratiert, ehrlich.
Weiterlesen