Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Neue Anforderungen für Banken und FinTechs ab Juni 2025 | ALLES LEGAL #98

🎧 Neue Episode zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und seine Folgen für den Finanzsektorjetzt reinhören:

Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen der Privatwirtschaft barrierefreie Produkte und Dienstleistungen anbieten – darunter auch Banken und FinTechs. In einer neuen Podcast-Folge von „Alles Legal – FinTech-Recht kompakt“ erklärt Annerton-Anwältin Katharina Wagener, was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die dazugehörige Verordnung zum BFSG konkret bedeuten.

In dieser Episode erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 um und soll Barrieren im Alltag abbauen. Es verpflichtet erstmals auch private Unternehmen zur Barrierefreiheit – mit weitreichenden Auswirkungen auf die Finanzbranche.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?

Barrierefrei gestaltet werden müssen künftig unter anderem:

  • Zahlungsterminals
  • Mobile Apps
  • Onlinebanking-Portale
  • Konto- und Kreditdienstleistungen
  • Digitale Informationsangebote

Diese müssen verständlich, zugänglich und nutzbar sein – etwa durch:

  • Sprachausgabe-Funktionen
  • Hohe Farbkontraste
  • Unterstützung durch assistive Technologien
  • Leichte Sprache

Wer ist vom BFSG betroffen – und wer nicht?

Nicht jedes Unternehmen fällt unter die neuen Regeln:

  • Kleinstunternehmen (weniger als zehn Mitarbeitende und unter 2 Mio. € Jahresumsatz) sind ausgenommen.
  • Alle anderen Unternehmen müssen handeln – und zwar je nach Produkt:
  • Bestehende Produkte: Übergangsfristen gelten.
  • Neue Produkte ab dem 28. Juni 2025: müssen BFSG-konform sein.

Welche Folgen drohen bei Verstößen?

Unternehmen, die die neuen Anforderungen ignorieren, riskieren:

  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro
  • Verkaufsverbote für Produkte
  • Klagen durch betroffene Personen oder Verbände

Barrierefreiheit ist ein Thema mit gesellschaftlicher Relevanz – und wirtschaftlicher Dringlichkeit

Die Umsetzung des BFSG ist Teil einer umfassenden EU-Strategie zur Inklusion. Für Unternehmen der Finanzbranche bedeutet das: Barrierefreiheit ist kein „Nice-to-have“ mehr, sondern ein Business-Must-Have.

„Barrierefreiheit betrifft nicht nur öffentliche Stellen – sie wird zum Wettbewerbsfaktor in der Privatwirtschaft“, sagt Annerton-Anwältin Katharina Wagener in der aktuellen Podcast-Folge.

Fazit: Jetzt handeln – sonst wird’s teuer

Die Frist ist kurz, der Handlungsbedarf hoch. Finanzdienstleister sollten sich umgehend mit den Anforderungen auseinandersetzen und bestehende Angebote überprüfen. Die gute Nachricht: Wer jetzt investiert, kann nicht nur regulatorische Risiken vermeiden, sondern auch Kundenzufriedenheit und Reichweite steigern.

Nächste Woche vertiefen wir das Thema Barrierefreiheit und schauen in Teil 2 auf die praktische Umsetzung des Gesetzes.

Über diesen Podcast

Alles Legal – Fintech-Recht kompakt liefert jede Woche spannende Insights zum Thema Recht und Compliance im Banking.
Der Podcast ist eine Kooperation zwischen Payment & Banking und PayTechLaw. Wir erklären Ihnen die rechtlichen Entwicklungen der Finanzwelt kompakt, verständlich und jeden Mittwoch neu. Seit 2021 geben die PayTechLaw-Autor:innen und Annerton-Rechtsanwälte dem Podcast die nötige Tiefe, ohne dabei im Juristen-Kauderwelsch zu versinken. Egal ob PSD3DORA oder FiDA: Wir liefern Ihnen den Kontext, den Sie brauchen. In 20 Minuten. Ohne Umwege.



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