Ausblick auf das 22. Sanktionspaket der EU gegen Russland

Ausblick auf das 22. Sanktionspaket der EU gegen Russland Outlook for the EU’s 22nd sanctions package against Russia

Die Europäische Union steht vor einer weiteren Verschärfung ihrer Sanktionspolitik gegenüber Russland. Hintergrund sind unter anderem mehrere Drohnenvorfälle und mutmaßlich russische hybride Aktivitäten in Europa. Zuletzt trafen sich die europäischen Außenminister am 2. September in Wicklow, Irland, um über geeignete weitere Maßnahmen zu beraten. Dabei stand insbesondere der mutmaßlich von Russland ausgehende Drohnenangriff auf den Flughafen Leipzig/Halle im Mittelpunkt: Am Abend des 4. August wurde dort im Sicherheitsbereich, in der Nähe ukrainischer Frachtmaschinen, eine mit Sprengstoff und einem Zündmechanismus präparierte Drohne entdeckt.

Die Bundesregierung macht Russland für den fehlgeschlagenen Angriff verantwortlich und reagiert darauf bereits national mit weiteren Maßnahmen gegen russische Staatsbürger und Einrichtungen: Das russische Generalkonsulat in Bonn soll zum 18. September geschlossen, der Vertrag für das russische Haus in Berlin gekündigt und die Einreisekontrollen für russische Staatsangehörige weiter verschärft werden. Auch auf EU-Ebene fordert Deutschland weitere Sanktionen. Die Mitgliedstaaten zeigen sich grundsätzlich einig, den Druck auf Russland zu erhöhen. Wie die neuen Sanktionen konkret aussehen könnten, ist jedoch noch offen.

21. Sanktionspaket als Ausgangspunkt

Das 21. Sanktionspaket wurde am 23. Juli 2026 beschlossen. Es wurden zahlreiche weitere Personen und Unternehmen sanktioniert und bestehende sektorale Maßnahmen gegen Russland verschärft. Insgesamt umfasste das Paket 218 neue Listungen, darunter 48 Personen und 170 Organisationen. Im Mittelpunkt standen unter anderem die russische Schattenflotte, der Finanzsektor einschließlich Kryptowährungen sowie der russische militärisch-industrielle Komplex. Das 22. Sanktionspaket könnte in erster Linie derselben Linie folgen und bereits bestehende Maßnahmen weiter verschärfen. Besonders relevant sind dabei voraussichtlich folgende vier Bereiche.

22. Sanktionspaket: mögliche Schwerpunkte

Schattenflotte: Über die Schattenflotte transportiert Russland trotz bestehender Sanktionen weiterhin Öl auf internationale Märkte und finanziert so den Angriffskrieg. Das 21. Paket verhängte bereits für 41 weitere Schiffe ein Hafenzugangsverbot und listete acht Unternehmen sowie eine Person aus dem Umfeld der Flotte. Im 22. Paket sind weitere Sanktionen gegen Schiffe, Reedereien, Betreiber und wirtschaftlich Berechtigte denkbar, ebenso gegen Akteure, die die Öltransporte lediglich unterstützen, etwa durch Bunker-Dienstleistungen. Für den Finanzsektor bedeutet dies, Geschäftsbeziehungen zu Reedereien und Schiffseignern künftig noch genauer auf Verbindungen zur Schattenflotte zu prüfen.

Krypto-Plattformen: Krypto-Dienstleistungen bieten Russland eine weitere Möglichkeit zur Sanktionsumgehung. Das 21. Paket sanktionierte bereits 14 Krypto-Plattformen mit Sitz in Drittstaaten und führte erstmals die Möglichkeit eines vollständigen Verbots von Krypto-Dienstleistungen aus Drittstaaten ein. Im 22. Paket könnten weitere Anbieter in Russland und Drittstaaten hinzukommen, ebenso höhere Anforderungen an die Prüfung von Krypto-Geschäften. Relevant wird das auch für Finanzinstitute, die alternative Zahlungswege stärker im Blick behalten müssen.
Drittstaaten: Um Sanktionen wirksam zu gestalten, rücken zunehmend auch Akteure in Drittstaaten in den Fokus. Das 21. Paket sanktionierte bereits vier Banken außerhalb Russlands mit einem Transaktionsverbot und nahm 51 weitere Unternehmen in die Exportbeschränkungen auf. Im 22. Paket dürften Banken, Unternehmen und Krypto-Dienstleister in Drittstaaten stärker ins Visier geraten, wenn sie nachweislich zur Sanktionsumgehung beitragen.

Individuelle Sanktionsliste: Da umfangreiche sektorale Maßnahmen politisch oft schwer durchsetzbar sind, wird parallel über eine besonders große Zahl neuer individueller Listungen diskutiert. Laut EU-Außenbeauftragter Kaja Kallas befinden sich rund 1.600 neue Listungen im Zusammenhang mit dem militärisch-industriellen Komplex in Vorbereitung. Am 2. September betonte sie jedoch, dass hierüber beim informellen Außenministertreffen noch nicht entschieden wurde. Die Zahl beschreibt also vorbereitete, nicht beschlossene Maßnahmen.

Folgen für den Finanzsektor

Weitere Sanktionen bedeuten für deutsche und europäische Finanzinstitute einen höheren Prüfungs- und Compliance-Aufwand. Das betrifft insbesondere den Handel mit Kryptowerten, deren internationale und komplexe Strukturen besondere Anforderungen an die Prüfung stellen. Neben dem klassischen Sanktionsscreening wird es zunehmend wichtiger, die wirtschaftlichen Hintergründe und Zahlungswege einer Transaktion tatsächlich zu verstehen. Dazu gehören die kontinuierliche Überprüfung von Personen und Unternehmen, die sorgfältige Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten über mehrere Ebenen hinweg sowie die Prüfung von Geschäftsbeziehungen zu Anbietern von Kryptowerten.

Was sollten betroffene Finanzinstitute prüfen?

  • Werden Personen und Unternehmen kontinuierlich auf bestehende Sanktionen überprüft?
  • Sind die wirtschaftlich Berechtigten über mehrere Ebenen hinweg zuverlässig identifiziert?
  • Laufen Transaktionen über Broker, andere Intermediäre oder Konten in einem Drittstaat? Wie hoch ist dort das Risiko einer Sanktionsumgehung?
  • Bestehen Geschäftsbeziehungen zu Krypto-Dienstleistern mit Russland-Bezug?
  • Werden mögliche Umgehungskonstruktionen über Zwischenhändler oder Drittstaaten frühzeitig erkannt?

Die einfache Frage, ob ein Geschäftspartner auf einer Sanktionsliste steht, reicht künftig nicht mehr aus. Entscheidend wird, wer tatsächlich hinter einer Geschäftsbeziehung steht, wohin die Gelder fließen und ob eine Transaktion Teil einer Sanktionsumgehung sein könnte.

Fazit und Ausblick

Das Außenministertreffen zeigt die grundsätzliche Einigkeit der EU-Staaten, den Druck auf Russland weiter zu erhöhen. Offiziell ist das 22. Sanktionspaket zwar noch nicht, die bisherigen Entwicklungen deuten aber bereits die Richtung an: Schattenflotte, Krypto-Dienstleister, Drittstaaten-Akteure sowie die rund 1.600 vorbereiteten neuen Listungen dürften eine zentrale Rolle spielen. Für deutsche Finanzinstitute bedeutet das vor allem eine noch genauere Prüfung von Geschäftspartnern und Transaktionen sowie steigende Anforderungen an AML- und Sanktions-Compliance. Sanktions-Compliance bleibt damit kein statischer Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess, der kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst werden muss.



Indem Sie fortfahren, akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.
You May Also Like
Neues Listungspaket und 21. EU-Sanktionspaket gegen Russland: Auswirkungen auf den Finanzsektor
Weiterlesen

Neues Listungspaket und 21. EU-Sanktionspaket gegen Russland: Auswirkungen auf den Finanzsektor

Mit dem Listungspaket vom 15. Juni 2026 und dem geplanten 21. Sanktionspaket verschärft die EU ihre Russland-Sanktionen deutlich. Besonders Finanzdienstleister müssen künftig verstärkt indirekte Risiken, Drittstaatenbezüge und komplexe Zahlungsstrukturen in ihre Sanktions-Compliance einbeziehen.
Weiterlesen
AMLA konsultiert Leitlinien zur laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen – Was auf Verpflichtete zukommt
Weiterlesen

AMLA konsultiert Leitlinien zur laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen – Was auf Verpflichtete zukommt

Bereits heute gehört die laufende Überwachung zu den zentralen Pflichten im Bereich der Geldwäscheprävention. Die AMLR hebt diesen Grundsatz jedoch auf eine neue Ebene. Verpflichtete müssen nicht nur einzelne Transaktionen betrachten, sondern die gesamte Geschäftsbeziehung fortlaufend analysieren und bewerten.
Weiterlesen