Russland auf EU-Hochrisikoliste: Konsequenzen für Verpflichtete
Mit Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2026/46 am 29. Januar 2026 müssen Verpflichtete nun bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Russland zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden.