Matthäus ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Annerton am Standort München. Er berät seit über 10 Jahren Mandanten aus der Finanzdienstleistungs- und Paymentbranche. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung zu Fragen des Bankaufsichtsrechts, Zahlungsverkehrsrechts sowie des Geldwäscherechts.
Anfang Juni veröffentlichte die BaFin das Rundschreiben 08/2018 (BA) zur Meldung schwerwiegender Zahlungssicherheitsvorfälle. Das Rundschreiben enthält konkrete Vorgaben…
5. Geldwäscherichtlinie (AML5) verschärft Voraussetzungen für anonymes E-Geld und unterwirft Plattformen und Wallet-Anbieter für Kryptowährungen dem Geldwäscherecht Jetzt…