Bitcoins und Kryptowährungen (5): Informationsaustausch

Das in Teil 2 meines Beitrags zu Bitcoins und Kryptowährungen bereits erwähnte Beispiel der US-Finanzbehörden bei Coinbase zeigt, dass ausländische Finanzbehörden auch an Ihre Daten kommen können. Der Informationsaustausch ist folgendermaßen geregelt.

Informationsaustausch. Spontan? Automatisch?

Über den spontanen Informationsaustausch, der auf das internationale Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen vom 27.05.2010 zurückgeht (EU-Amtshilferichtlinie, §§ 8, 9 EUAHiG), könnte der deutsche Fiskus Auskünfte bei den Vertragsstaaten (EU-Mitgliedern, die OECD-Mitglieder, Singapur, Liechtenstein) einfordern. Besteht ein dem OECD-Musterabkommen nachgebildetes Doppelbesteuerungsabkommen mit einem anderen Staat, kann Deutschland im Wege des Amtshilfeersuchens Informationen und Beweismittel über steuerrelevante Sachverhalte (Art. 26 Abs. 2 OECD-MA) erlangen.

Ob die Exchange-Unternehmen im Rahmen des automatischen Informationsaustausches (Common Reporting Standard (CRS) der OECD vom 21.07.2014, AIA) wie Banken und Finanzinstitute verpflichtet sind, die entsprechenden Meldungen an die Finanzbehörde ihres Staates zu leisten, lässt sich aus dem Wortlaut des deutschen Gesetzes (FKAustG) nicht eindeutig beantworten (§ 19 FKAustG). Allerdings ist ein Exchange-Unternehmen nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kein Finanz- und kein Verwahrinstitut. Infolgedessen scheint es naheliegend zu sein, dass die Exchange-Unternehmen nicht dem automatischen Informationsaustausch unterliegen.

Geldeingang auf eigenem Bankkonto

Wenn auf Ihrem Bankkonto höhere Gelbeträge aus dem Verkauf von Kryptowährungen eingehen, könnte dies Anlass für eine Geldwäscheverdachtsanzeige der Bank sein. Dem Vernehmen nach kam es in seltenen Fällen nach einem Geldeingang zu einer Kündigung des Kontos durch die Bank. Daher empfiehlt es sich, einen erwarteten Geldeingang schon vorab bei seinem Bankberater anzukündigen.

Zudem ist die Meldepflicht von Überweisungen von mehr als 12.500 Euro aus dem Ausland auf das deutsche Konto nach dem Außenwirtschaftsgesetz zu beachten.

Einführung von Bitcoins und Kryptowährungen aus einem Drittland nach Deutschland auf einer Hardware Wallet

Die Einführung von Bargeld von 10.000 Euro und mehr muss bei dem deutschen Zoll angemeldet werden. Gilt das auch für Bitcoins und Kryptowährungen, die auf einem Hardware Wallet “gespeichert” sind? Auch in diesem Fall ist die Rechtslage nicht klar. Die Hardware Wallet fällt wohl nicht unter die Reglementierung für Bargeld und Wertpapiere. Möglichweise handelt es sich bei der Hardware Wallet aber um eine anzumeldende Ware, deren Zollwert sich einschließlich der Kryptowährungen ermittelt. Der Wortlaut der hierfür in Betracht kommenden Rechtsgrundlage ist aber auch nicht eindeutig (Art. 71 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i UZK Zollkodex, Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union).

Ein- oder Ausführung von Bitcoins und Kryptowährungen innerhalb der EU auf einer Hardware Wallet

Bei Ein- oder Ausführungen von Bargeld innerhalb der EU muss der Besitzer den Betrag bei Zoll-Kontrollen auf Anfrage mündlich angeben. Ebenfalls meldepflichtig sind Herkunft, wirtschaftlich Berechtigte und Verwendungszweck und zwar auch dann, wenn die Wertgrenze von 10.000 Euro nicht überschritten wird. Es ist unklar, ob diese Auskunftspflicht auch für Bitcoins und Kryptowährungen gilt, die auf einer Hardware Wallet “gespeichert” sind.

Exchange-Unternehmen in Deutschland

Sofern das Exchange-Unternehmen in Deutschland ansässig ist, ist es gegenüber der Finanzverwaltung – wie jedes andere Unternehmen auch – zur Mitwirkung verpflichtet (§ 90 AO). Wenn eine Betriebsprüfung bei einem Exchange-Unternehmen ausschließlich darauf gerichtet ist, steuerliche Verhältnisse bei den Kunden des Exchange-Unternehmens zu ermitteln, ist das Verlangen der Betriebsprüfung rechtswidrig. Zu beachten ist aber, dass die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (z.B. BFH, BStBl. II 2007, 227) der Betriebsprüfung einen weiten Spielraum einräumt. So erhält die Betriebsprüfung quasi als Reflexwirkung von gezielten Fragen bezogen auf das zu prüfende Unternehmen auch die gewünschten Informationen bzgl. Dritter. Daher sollten Anleger davon ausgehen, dass die deutsche Finanzverwaltung an die Daten der Kunden des Exchange-Unternehmens in Deutschland gelangt. Die besonderen steuerlichen Pflichten und für Kreditinstitute geltenden Bestimmungen, z. B. automatisierter Abruf von Kontoinformationen, gelten nicht für Exchange-Unternehmen in Deutschland.

VORSICHT bei fehlenden Angaben in Ihrer Steuererklärung

Bitte beachten Sie, dass keines der Informationsaustauschverfahren, der Doppelbesteuerungsabkommen und keine im Ausland ggf. einbehaltene Quellensteuer Sie von der Verpflichtung befreien, die in Deutschland zu besteuernden Einkünfte und Schenkungen (Erbschaften) von Bitcoins und Kryptowährungen vollständig und in der richtigen Höhe in der entsprechenden Steuererklärung anzugeben. Sollten Ihre Steuererklärungen unvollständig sein, sollten Sie das weitere Vorgehen von einem dazu rechtlich befugten Berater (z.B. Steuerberater, Rechtsanwalt) überprüfen lassen. Die mögliche Unvollständigkeit ist insbesondere dahingehend zu prüfen, wie sie richtiger Weise, d.h. mit den möglichst geringen Folgen für Sie, behoben werden kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob Sie noch eine Korrektur der Steuererklärung (§ 153 Abs. 1 Nr. 1 AO) vornehmen können. Alternativ ist zu prüfen, ob eine Selbstanzeige (§ 371 AO) aufgrund von Steuerhinterziehung erforderlich und noch möglich ist. Die in den vergangenen Jahren öffentlich bekannt gewordenen Fälle zeigen, dass sich bei fehlenden Angaben in der Einkommensteuererklärung die Inanspruchnahme von spezialisierten Steuerberatern und Rechtsanwälten am Ende des Tages für die Steuerpflichtigen ausbezahlt. Oftmals können damit drohende strafrechtliche Konsequenzen und weitere Verfahrenskosten vermieden werden.

Merke

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Ausblick

Wie sind eigentlich Bitcoins/Kryptowährungen von Unternehmen zu bilanzieren und hat die Bilanzierung  ggf. aufsichtsrechtliche Konsequenzen für Institute? Fortsetzung folgt und bis demnächst!

 

Titelbild / Cover picture: Copyright © fotolia

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