Neues Listungspaket und 21. EU-Sanktionspaket gegen Russland: Auswirkungen auf den Finanzsektor
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Neues Listungspaket und 21. EU-Sanktionspaket gegen Russland: Auswirkungen auf den Finanzsektor

Mit dem Listungspaket vom 15. Juni 2026 und dem geplanten 21. Sanktionspaket verschärft die EU ihre Russland-Sanktionen deutlich. Besonders Finanzdienstleister müssen künftig verstärkt indirekte Risiken, Drittstaatenbezüge und komplexe Zahlungsstrukturen in ihre Sanktions-Compliance einbeziehen.
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AMLA konsultiert Leitlinien zur laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen – Was auf Verpflichtete zukommt
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AMLA konsultiert Leitlinien zur laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen – Was auf Verpflichtete zukommt

Bereits heute gehört die laufende Überwachung zu den zentralen Pflichten im Bereich der Geldwäscheprävention. Die AMLR hebt diesen Grundsatz jedoch auf eine neue Ebene. Verpflichtete müssen nicht nur einzelne Transaktionen betrachten, sondern die gesamte Geschäftsbeziehung fortlaufend analysieren und bewerten.
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Sanktionen und AML: Wie sich Compliance im Finanzsektor verändert | ALLES LEGAL #129
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Sanktionen und AML: Wie sich Compliance im Finanzsektor verändert | ALLES LEGAL #129

Finanzsanktionen gehören inzwischen fest zum Compliance-Alltag im Finanzsektor. Spätestens seit den umfassenden Sanktionen gegen Russland und der zunehmenden geopolitischen Spannungen hat das Thema stark an Bedeutung gewonnen. In der aktuellen Folge sprechen Dana Wondra und Sebastian Glaab darüber, warum Sanktionen heute stärker in das Risikomanagement von Banken und Zahlungsdienstleistern integriert werden müssen.
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BaFin legt Turbo-Zertifikate an die Leine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger von Rechtsanwalt Dr. Jörg Streißle Mit Allgemeinverfügung vom 15. Oktober 2025 ordnete die BaFin eine Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an. Sie formuliert strenge Bedingungen für sämtliche Vertriebsaktivitäten von Turbo-Zertifikaten gegenüber Kleinanlegern.
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BaFin legt Turbo-Zertifikate an die Leine

Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger Die BaFin ordnet eine Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an. Sie formuliert strenge Bedingungen für sämtliche Vertriebsaktivitäten von Turbo-Zertifikaten gegenüber Kleinanlegern.
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