MaGo-Novellierung in Kraft – Versicherer sollten sich die weiterentwickelte Sichtweise der BaFin zu Herzen nehmen. Seit dieser Woche ist das BaFin-Rundschreiben 09/2025 (VA) zu den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II (MaGo für SII-VU) in Kraft.
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MaGo-Novellierung in Kraft – Versicherer sollten sich die weiterentwickelte Sichtweise der BaFin zu Herzen nehmen

Die überarbeitete MaGo (Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation) der BaFin ist seit Oktober 2025 in Kraft. Sie fordert von Versicherern eine noch konsequentere Dokumentation von Prozessen und eine klare Zuweisung der Gesamtverantwortung an die Geschäftsleitung. Neu ist unter anderem ein stärkerer Fokus auf Nachhaltigkeitsrisiken, automatisierte Geschäftsprozesse und die Governance in Gruppenstrukturen.
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