🎧In Folge #134 von Alles Legal – Fintech-Recht kompakt geht es darum, wie die neue Verbraucherkreditrichtlinie CCD2 den Checkout bei BNPL, Rechnungskauf und Ratenzahlung verändert. – Jetzt reinhören!
CCD2: Neue Anforderungen für den Checkout
In der neuen Folge von Alles Legal – Fintech-Recht kompakt spricht Annerton-Partner Dr. Florian Lörsch mit Moderatorin Dana Wondra von Payment & Banking darüber, was die neue Verbraucherkreditrichtlinie CCD2 für Buy Now Pay Later, Rechnungskauf und Ratenzahlung bedeutet.
Die Umsetzung der CCD2 ins deutsche Recht wird viele Prozesse im Onlinehandel verändern. Besonders betroffen ist der Checkout: von der Darstellung der Zahlungsoptionen über vorvertragliche Informationen bis hin zu Kreditwürdigkeitsprüfung, Widerruf und Vertragsabschluss.
Werbung, Preisangaben und neue UWG-Vorgaben
Schon die Anzeige von Rechnungskauf oder Ratenzahlung im Checkout kann rechtlich relevant sein. Je nach Ausgestaltung kann sie als Werbung für einen Verbraucherkredit gelten. Dann müssen Anbieter unter anderem Vorgaben zur Darstellung von Kosten, Zinsen und Beispielrechnungen beachten.
Hinzu kommen neue Anforderungen aus dem UWG. Kreditwerbung darf künftig bestimmte Aussagen nicht mehr enthalten und muss bei entgeltlichen Krediten klar auf Kosten hinweisen.
SECCI und vorvertragliche Informationen
Auch die vorvertraglichen Informationen gewinnen an Bedeutung. Das europäische Standardformular für Verbraucherdarlehensinformationen, das sogenannte SECCI, wird künftig auch bei bestimmten BNPL- und Rechnungskaufmodellen eine Rolle spielen.
Zwar sieht die Regulierung Erleichterungen für bestimmte Fälle vor, etwa bei kurzen Laufzeiten oder geringen Beträgen. Dennoch müssen Anbieter die Informationen praktisch sauber in den Checkout integrieren.
Kreditwürdigkeitsprüfung und Ablehnung
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kreditwürdigkeitsprüfung. Wird ein Kunde abgelehnt, reicht eine technische Fehlermeldung nicht aus. Anbieter müssen bestimmte Informationen bereitstellen, etwa zu den Gründen der Entscheidung und zu den Rechten des Kunden.
Widerruf: Mehr Eigenverantwortung für Anbieter
Beim Widerruf entfällt künftig das gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung. Anbieter müssen daher eigene Texte entwickeln und stärker für deren rechtliche Qualität einstehen. Gleichzeitig wird das Risiko eines „ewigen Widerrufsrechts“ begrenzt.
Fazit
Die CCD2 verändert den Checkout nicht nur punktuell. Sie betrifft die gesamte Customer Journey: Produktkommunikation, Zahlungsoptionen, Prüfprozesse, Informationspflichten und Vertragsdokumentation. Anbieter sollten ihre Prozesse daher frühzeitig prüfen und anpassen.
Über diesen Podcast
Alles Legal – Fintech-Recht kompakt liefert jede Woche spannende Insights zum Thema Recht und Compliance im Banking.
Der Podcast ist eine Kooperation zwischen Payment & Banking und PayTechLaw. Wir erklären Ihnen die rechtlichen Entwicklungen der Finanzwelt kompakt, verständlich und jeden Mittwoch neu. Seit 2021 geben die PayTechLaw-Autor:innen und Annerton-Rechtsanwälte dem Podcast die nötige Tiefe, ohne dabei im Juristen-Kauderwelsch zu versinken. Egal ob PSD3, DORA oder FiDA: Wir liefern Ihnen den Kontext, den Sie brauchen. In 20 Minuten. Ohne Umwege.