Das 21. EU-Sanktionspaket gegen Russland

Das 21. EU-Sanktionspaket gegen Russland
Photo: yalcinsonat – Adobestock

Der Rat der Europäischen Union hat am 23. Juli das 21. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Die restriktiven Maßnahmen richten sich primär gegen die Wirtschaftssektoren Energie, Finanzdienstleistungen, Kryptowerte und Güterhandel, mit Fokus auf den militärisch-industriellen Komplex Russlands. Zudem schafft das Paket die rechtliche Grundlage für ein EU-Einreiseverbot für russische Kombattanten und nimmt weitere natürliche Personen wegen Kriegsverbrechen und der Verbreitung propagandistischer Inhalte in das Sanktionsregime auf- Dem 21. Sanktionspaket war am 15. Juni bereits ein Listungspaket vorausgegangen, welches die Listung der Personen und Organisationen durch das 20. Sanktionspaket numerisch ergänzte.

Der vorliegende Beitrag behandelt die maßgeblichen Inhalte des 21. Sanktionspakets, mit Schwerpunkt auf die Auswirkungen auf den Finanzsektor.

Finanz- und Kryptosektor

Wie auch sein Vorgängerpaket hat das 21. Sanktionspaket die restriktiven Maßnahmen gegen den Finanz- und Kryptosektor ausgeweitet und verschärft, insbesondere für Finanzintermediäre aus Drittstaaten. Es enthält Transaktionsverbote für 33 weitere russische Kredit- und Finanzinstitute.  Zudem wird das Transaktionsverbot auf eine kirgisische Bank ausgeweitet, da ein Zusammenhang zwischen ihr und dem russischen SPFS-Transaktionssystem festgestellt werden konnte. Ebenfalls gelistet wurden drei weitere Banken aus Drittstaaten, die im Bereich der sanktionierten Sektoren mit russischen Unternehmen zusammengearbeitet haben oder sich an Sanktionsumgehungen beteiligt haben.

Ebenfalls werden vier weitere Akteure wegen der Nutzung des A7-Netzwerks mit dem Transaktionsverbot belegt. A7 ist eine 2024 gegründete Zahlungsplattform, welche russischen sanktionierten Entitäten dazu verhilft, durch grenzüberschreitende Zahlungsabwicklung westliche Sanktionen zu umgehen. Ebenfalls gelten neue Transaktionsverbote für 14 weitere Plattformen für Kryptowerte-Dienstleistungen mit Sitz in Georgien, Panama, den Vereinigten Arabischen Emiraten, den Marshallinseln, Kirgisistan und Belarus. Schließlich schafft das Sanktionspaket erstmals die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein vollständiges Verbot von Kryptowerte-Dienstleistungen aus Drittländern, das gegenüber Betreibern mit Sitz in der EU verhängt werden kann.

Russische Schattenflotte/Energiesektor

Weiter verschärft werden auch die Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte. Es erhöht sich die Zahl der sanktionierten Schiffe auf insgesamt 673. Erstmals sind auch Schiffe betroffen, welche die eigentliche Flotte mit Dienstleistungen unterstützen, ebenso wie Schiffe, die militärische Ausrüstung für Russland oder gestohlenes ukrainisches Getreide befördern.

Weiterhin wird neben dem Verkauf von Öl-Tankern nun auch auch der Verkauf von LNG-Tankschiffen nach Russland beschränkt. Weitereichende Sanktionen betreffen kritische russische und belarussische Infrastruktur, wie Häfen, Flughäfen und Raffinerien. Schließlich setzt das Paket auch die Ölpreisobergrenze bis zum Mitte Juli 2027 aus, um Russlands Gewinne aus dem Ölverkauf zu begrenzen.

Güterhandel (Einfuhr/Ausfuhr)

Das Paket enthält Ausfuhrverbote für militärisch nutzbare Güter, Ressourcen und Technologien. Diese reichen von bestimmten Metallen und Legierungen bis hin zu Luftfahrgüter, insbesondere für unbemannte Luftfahrzeuge.

Hierzu hat der Rat weitere Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Waren vereinbart, die Russland Einnahmen im Wert von über 60 Mio. € einbringen. Die noch in der Ankündigung des Sanktionspakets enthaltenen Einfuhrbeschränkungen und -verbote von Fischerzeugnissen wurden nicht übernommen. Das Paket enthält zudem Ein- und Ausfuhrverbote gegenüber Belarus, welche die Russlandsanktionen inhaltlich widerspiegeln.

Schließlich listet das Paket weitere Akteure im Gold,- und Edelsteinsektor sowie in der Montanindustrie.

Russlands militärisch-industrieller Komplex

In die Sanktionsliste aufgenommen werden weitere 56 natürliche Personen und Organisationen, die an der russischen Militärindustrie beteiligt sind. Zudem werden weitere 51 russische und nichtrussische Organisationen gelistet, gegenüber welchen strengere Ausfuhrbeschränkungen für Dual-Use-Güter und Technologien gelten sollen. Diese haben sich in der Vergangenheit güterbezogen an Sanktionsumgehung beteiligt.

Weitere Maßnahmen

  • Das Paket listet weitere natürliche Personen und Organisationen, wegen der Verübung schwerer Kriegsverbrechen oder der Verbreitung russischer Kriegspropaganda.
  • Das Paket enthält außerdem Maßnahmen des Rechtsschutzes von EU-Wirtschaftsakteuren vor russischen Gerichtsentscheidungen und ihrer Vollstreckung, die im Zusammenhang mit den Sanktionen stehen.
  • Schließlich enthält das Paket auch eine rechtliche Grundlage für ein umfassendes Verbot der Erteilung von Visa an (ehemalige) Kombattanten, die sich am russischen Überfall auf die Ukraine beteiligen oder beteiligt haben.

Folgen für die Finanzbranche

Aus dem 21. Sanktionspaket geht klar hervor, dass die EU zunehmend ihr Sanktionsregime auf Drittstaaten ausweitet. Gerade Finanzdienstleistungen betreffend, soll auf neue Systeme der Sanktionsumgehung reagiert werden. Sanktionierte Entitäten greifen zunehmend auf alternative Zahlungssysteme zurück, um internationale Transaktionen aus Russland zu ermöglichen. Häufig dienen für diesen Zweck Drittstaatenunternehmen als Finanzintermediäre.

Im Rahmen der Risikoanalyse genügt daher zukünftig nicht mehr, lediglich den Kunden mit Sanktionslisten abzugleichen:

  • Die Erforschung der Zahlungs- und Handelsstrukturen gewinnt an Bedeutung.
  • Ebenso die Prüfung der Anlässe von Transaktionen, beispielsweise ob sie dem Erwerb militärisch nutzbarer Güter, dem Erwerb von Hightech oder weiterer sanktionierter Güter dienen.
  • Kryptowerte-Dienstleister müssen sich vergewissern, dass die Transaktionen und Geschäftsbeziehungen nicht mit Krypto-Dienstleistern oder anderen Abwicklungsstrukturen aus Russland verbunden sind.

Was sollen betroffene Finanzdienstleister und Institute hinterfragen?

  • Können die bisher verwendeten Sanktionskontrollen mittelbare Risiken und mehrgliedrige Transaktionsketten erkennen?
  • Sind bestehende Dokumentations-, Governance und Eskalationsverfahren auf intermediäre und mehrgliedrige Zahlungswege ausgelegt?
  • Laufen die Transaktionen über Broker oder andere Intermediäre oder Konten in einem Drittstaat?
  • Wie hoch ist das Risiko der Sanktionsumgebung in diesem Drittstaat?
  • Bestehen unmittelbare oder mittelbare Berührungspunkte zu russischen Krypowerte-dienstleistern?
  • Werden digitale Währungen (z.B. Stablecoins) oder kryptobasierte Settlement-Strukturen mit Bezug zu Russland oder dem Rubel verwendet?

Fazit und Ausblick:

Mit dem 21. Sanktionspaket diversifiziert die EU ihr Sanktionssystem weiter und verfolgt zunehmend ganzheitlichere Ansätze. Anstatt eine Sanktionierung streng nach Liste zu verfolgen, werden zunehmend alternative Zahlungs- und Handelswege und damit auch Entitäten aus Drittstaaten mitberücksichtigt. Akteure am Finanzmarkt sind dazu angehalten, sich gleichsam mit den stetig wechselnden Umgehungsmechanismen vertraut zu machen und ihre Sanktions-Compliance entsprechend anzupassen.



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