Der EBA-Bericht zu White Labelling und was BaaS-Anbieter daraus lernen sollten

Der EBA-Bericht zu White Labelling und was BaaS-Anbieter daraus lernen sollten

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat einen Bericht zum Thema White Labelling veröffentlicht, der sich mit dem zunehmenden Einsatz von White Labelling (auch „Banking as a Service“ oder „Fronting Banking“ genannt) als Geschäftsmodell im EU-Finanzsektor beschäftigt. White Labelling wird definiert als die Bereitstellung von Finanzprodukten oder -dienstleistungen durch einen regulierten Anbieter unter der Marke eines Partners (der reguliert sein kann, es aber meist nicht ist). Diese Art von Geschäftsmodell entwickelte sich schnell und zieht nun die Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehörden auf sich.

Die EBA hat Marktumfrage zu White Labelling-Banking-Dienstleistungen in der EU durchgeführt und dabei bestimmte Risiken dieses Geschäftsmodells identifiziert. Dabei identifiziert die EBA verschiedene Bereiche, in denen sie Risiken sieht:

Risiken für Verbraucher

Das Hauptproblem, das die EBA herausstellt, ist die mangelnde Transparenz, insbesondere wissen Kunden oft nicht genau, mit wem sie einen Vertrag schließen, da durch das White Labelling häufig die Identität des regulierten Anbieters verborgen bleibt. Dies erschwert es Verbrauchern zu erkennen, welche Partei welche Rolle hat und wofür sie Verantwortung trägt.

Daher ist es für Kunden oft unklar, an wen sie sich mit Beschwerden wenden sollen oder wie das Beschwerdemanagement funktioniert. Oft übernimmt der Partner die „erste Stufe“ der Beschwerdebearbeitung, aber für den Kunden ist nicht ersichtlich, wie eine Eskalation abläuft oder wer letztendlich für die einzelnen Teile einer Dienstleistung verantwortlich ist.

Die EBA stellt außerdem fest, dass die Aufteilung von Verantwortlichkeiten und die Komplexität der Geschäftsprodukte dazu führen, dass widersprüchliche Informationen bereitgestellt werden, sodass die Kunden ggf. nicht wissen, ob das Produkt für sie geeignet ist.

Diese Aufteilung der Verantwortlichkeiten macht die Dienstleistungen laut EBA auch anfälliger für Betrug, da Identitätsdiebstahl oder Phishing leichter möglich ist, wenn der Kunde den tatsächlichen Vertragspartner nicht kennt oder erkennen kann.

Die verstärkte Datennutzung und -weitergabe zwischen dem regulierten Anbieter und dem Partner kann zudem das Risiko von Datenschutzverletzungen und unbefugtem Zugriff auf Daten erhöhen. Zudem können beide Parteien die Daten für zusätzliche Zwecke nutzen, was einen komplexen Rahmen schafft, der eine durchdachte DSGVO-Compliance und insbesondere transparente Kommunikation gegenüber den Kunden bezüglich der Datenverwendung erforderlich macht.

Nicht zuletzt erwähnt die EBA, dass White Label-Dienste meist digital vertrieben werden. Ältere und weniger digital versierte Nutzer können dadurch ungewollt ausgeschlossen werden, sofern nicht proaktiv Maßnahmen für Barrierefreiheit und digitale Bildung getroffen werden.

Vor dem Hintergrund des EU-Barrierefreiheitsgesetzes, das hohe Standards für Anbieter setzt, wirkt dieses Ergebnis jedoch etwas überholt. Zudem ist die Annahme, dass ältere Menschen grundsätzlich weniger digital versiert sind, eher ein Stereotyp als empirisch belegt.

Risiken für Anbieter und Partner

Als weiteren Bereich sieht die EBA Risiken durch eine zu starke gegenseitige Abhängigkeit zwischen regulierten Anbietern und deren Partnern.

Wenn regulierte Anbieter sich ausschließlich oder hauptsächlich auf White Labelling konzentrieren, besteht laut EBA die Gefahr, dass sie finanziell zu stark vom jeweiligen Partner abhängig werden. Zieht ein dominanter Partner dann sein Geschäft zurück, erhöht seine Gebühren oder fällt aus, kann dies die Solvenz und Stabilität des regulierten Anbieters bedrohen.

Diese Abhängigkeit kann jedoch auch umgekehrt wirken: Stellt der regulierte Anbieter das Angebot ein oder verliert seine Lizenz, steht das Geschäft des Partners vor dem Aus – sofern nicht mehrere Anbieter zur Absicherung eingebunden sind.

Ebenso wirken sich Reputationsprobleme meist auf alle beteiligten Parteien aus und erfordern oftmals ein Eingreifen des regulierten Anbieters, um die Kundenbeziehung zu schützen.

Während diese Risiken für jede Partnerschaft existieren und nicht zwingend spezifisch für White Labelling im Finanzsektor sind, gibt es dennoch branchenspezifische Besonderheiten:

Der fehlende direkte Kundenkontakt des regulierten Anbieters kann zu mangelhafter Prüfung beim Onboarding, bei der Bonitätsprüfung und der Risikoeinschätzung führen – alles zentrale Elemente der aufsichtsrechtlichen Kontrolle, die durch den regulierten Anbieter gewährleistet werden müssen.

Das gilt ebenso für Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention (AML/CFT), sofern der regulierte Anbieter nicht für ausreichende Kontrolle und Überwachung sorgt und zu wenig Datenzugriff hat, beispielsweise wegen Auslagerung oder aufgespaltenen Verantwortlichkeiten.

Die BaFin weist in einer Aufsichtsmitteilung zum Loan Fronting explizit auf ein erhöhtes Geldwäscherisiko bei diesen Geschäftsmodellen hin.

Ein Risiko, dessen sich eher die EBA und nationale Regulierungsbehörden annehmen sollten, statt der Anbieter, ist die fehlende EU-weite Harmonisierung bei der Abgrenzung zwischen Agenten- und Outsourcing-Modellen und welches der Modelle jeweils zu wählen ist. Dies führt zu Rechtsunsicherheit und unterschiedlichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich von Meldepflichten, die eine effektive Aufsicht weiter erschweren.

Aufsichtsrechtliche und systemische Risiken

Schließlich sieht die EBA auch systemische Risiken beim White Labelling.

Ein Hauptaspekt ist, dass aufgrund mangelnder Transparenz oft nicht klar ist, welches Unternehmen welche Dienstleistung erbringt – das erschwert die effektive Durchführung der Aufsicht. Zugleich besteht wegen unterschiedlicher nationaler Rechtslagen und Aufsichtsniveaus auch die Gefahr regulatorischer Arbitrage, bei der Anbieter gezielt die strengeren Aufsichtsbehörden umgehen, und so Risiken für das Gesamtsystem entstehen können. Auch dies ist allerdings kein Risiko, das spezifisch für White Labelling Geschäftsmodelle ist.

Aus dem Report der EBA lässt sich auch herauslesen, dass die nationalen Aufsichtsbehörden die Risiken des White Labelling sehr unterschiedlich bewerten. Manche sehen gerade im Bereich Risikomanagement und Geldwäscheprävention hohe Risiken, während andere nur von einem mittlerem Risiko ausgehen.

Was lässt sich aus dem Report lernen?

Erstens: Der EBA-Bericht ist nur ein erster Schritt auf einem Weg der voraussichtlich zu höheren aufsichtsrechtlichen Kontrollen führen wird und vermutlich auch neue EU-Regelungen nach sich ziehen wird. Zudem will die EBA für mehr Konvergenz und mehr Informationsaustausch zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden sorgen. Die EBA entwickelt zudem einen Fragebogen zur besseren Analyse von White Labelling-Modellen insbesondere in Hinblick auf die Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Partnern.

Zweitens: Die im Bericht identifizierten Risiken müssen von den Anbietern adressiert werden, um einer aufsichtsrechtlichen Prüfung Stand zu halten. Dazu kann zum Beispiel gehören:

  • Die Kundenkommunikation muss sehr transparent gestaltet werden, insbesondere hinsichtlich der Rollen der beteiligten Parteien und der Hinweise, an wen sich Kunden bei Problemen oder Beschwerden wenden können.
  • Die Kommunikation des nicht-regulierten Partners sollte vom regulierten Anbieter überwacht werden, damit Compliance und Konsistenz sichergestellt sind und es keine Widersprüche gibt.
  • Verantwortlichkeiten gemäß DSGVO müssen klar zugeordnet, die Nutzung der Kundendaten transparent erläutert und ein robustes Sicherheits- und Zugriffsmanagement implementiert werden.
  • Die gegenseitige Abhängigkeit der Partner lässt sich nicht vollständig ausschließen, aber Exit- oder Abwicklungspläne helfen, im Falle eines Endes der Zusammenarbeit nicht unter Zeitdruck zu geraten.
  • Regulierte Anbieter müssen Geldwäscheprävention und robustes Risikomanagement sicherstellen – gegebenenfalls durch weniger Outsourcing oder durch effektive Überwachung und Kontrolle von Auslagerungen.
  • Partner müssen sich „teilreguliert“ verhalten, wenn sie durch die Auslagerung aufsichtsrechtlichen Anforderungen wie z.B. DORA entsprechen müssen.
  • Die AML/CFT-Maßnahmen müssen dem Risiko angemessen sein und die spezifischen Gefahren des Fronting-Banking beachten.

Natürlich erhöht das den Druck auf regulierte Anbieter und Partner, aber die Vorteile von White Labelling werden von der EBA ebenfalls benannt:

  • Nicht-regulierte Partner sind oft schneller als Banken darin, neue und kundenfreundlichere Lösungen zu entwickeln und Innovationen auf den Markt zu bringen.
  • Die Kostenlast durch das Aufsichtsrecht wird verteilt und so sind auch Nischenprodukte möglich, die spezielle Kundeninteressen bedienen.
  • Partner können mit Hilfe des regulierten Anbieters lernen, wie man ein Unternehmen im Finanzsektor führt und irgendwann selbst eine Erlaubnis erwerben.
  • Regulierte Anbieter erreichen neue Kundengruppen über den Partner, die sie sich allein nicht hätten erschließen können.

Fazit

Positive betrachtet, kann der EBA-Bericht den Weg ebnen für eine bessere Harmonisierung und einheitlichere aufsichtsrechtliche Kontrolle in der EU. Weniger optimistisch betrachtet könnte er aber auch zu einer größeren Aufsichtskontrolle mit einem einseitigen Fokus auf die Risiken führen, die so erdrückend wird, dass als Folge White Label-Anbieter sich Länder mit weniger strenger Aufsicht suchen oder die Partner auf Modelle ausweichen, die Regulierung vollständig umgehen.



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