Die EU-Brieftasche für digitale Identität

Die EU-Brieftasche für digitale Identität

Manchmal klingt Englisch einfach sexier – statt EU-Brieftasche heißt das Ding nämlich EU Digital Identity Wallet, aber gleich ob Brieftasche oder Wallet, die große Frage ist, was steckt darin.

Die EU-Brieftasche ist ein Projekt der EU im Rahmen ihrer Digitalstrategie und verpflichtet alle Mitgliedsstaaten ihren Bürgerinnen und Bürgern eine digitale Identität anzubieten, die so interoperabel funktioniert, dass sie in jedem EU-Mitgliedsstaat den Zugang zu staatlichen und privaten Diensten ermöglicht, die eine Identifizierung benötigen.

In einer schönen, neuen Welt soll damit jeder in der EU auf einem Handy seine Daten so verfügbar haben, dass eine sichere und durch den Nutzer gesteuerte Übermittlung online möglich ist. Online ein Bankkonto eröffnen, sich in der Universität einschreiben, den Parkausweis beantragen, eine Zahlung freigeben, soll alles sicher und nutzerfreundlich funktionieren.

Rechtlich beruht die EU-Brieftasche auf der Verordnung (EU) 2024/1183, die die eIDAS Verordnugn hin Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Rahmens einer digitalen Identität ergänzt. Die EU-Brieftasche muss das Sicherheitsniveau „hoch“ nach der eIDAS Verordnung aufweisen. Die gespeicherten Daten müssen sich direkt von einer staatlich ausgegebenen Identitätsdokument ableiten (z.B. Personalausweis). Die EU-Brieftasche soll viel können und für eine Reihe von Anwendungsfällen gedacht sein, zum Beispiel für

  • öffentliche Dienstleistungen wie die Beantragung von Geburtsurkunden, ärztlichen Bescheinigungen, die Meldung einer Adressänderung
  • die Eröffnung eines Bankkontos
  • die Abgabe von Steuererklärungen
  • die Bewerbung an einer Universität im eigenen Land oder in einem anderen Mitgliedstaat
  • Speichern eines ärztlichen Rezepts, das überall in Europa verwendet werden kann
  • Altersverifikation
  • Anmietung eines Autos mit einem digitalen Führerschein
  • das Einchecken in einem Hotel

perspektivisch aber noch mehr speichern können als nur die Identität, nämlich auch den Führerschein, berufliche Abschlüsse, vielleicht Krankenkassendaten u.ä.

Technisch beruht die EU-Brieftasche auf architektonischen Mindeststandards, auf die sich die Mitgliedsstaaten geeinigt haben. Anbieter von EU-Brieftaschen können die Staaten selbst aber auch Privatunternehmen sein. Die ersten Pilotprojekte laufen und es bliebt abzuwarten, ob es gelingen wird, Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.

Schöne neue Welt heißt für viele auch, die Befürchtung, überwacht und ausgespäht zu werden. Das Sicherheitsniveau muss daher hoch sein um dem Rechnung zu tragen. Gleichzeitig wird eine EU-Brieftasche ein Ladenhüter bleiben, wenn sie nicht so nutzerfreundlich gestaltet wird, dass die Anwendung für alle eine Erleichterung ist. Denn gerade in Deutschland, wo die Bürgerinnen und Bürger immer noch in die Schlange aufs Postamt gezwungen werden oder in aufwändige Videocalls, wäre es für Anbieter und Nutzer eine Erleichterung, wenn es eine wirklich funktionierende digitale Identität gäbe. (Der Personalausweis mit Chipkartengerät ist es nicht!).

Schon 2026 soll die EU-Brieftasche überall verfügbar sein und zumindest rechtlich sorgt die EU auch für einen Nutzungszwang zumindest auf Dienstleisterseite. Nach der neuen Geldwäscheverordnung soll die eIDAS basierte EU-ID eine der möglichen Wege zur Verifizierung der Kundenidentität sein und für große Plattformen wird es gesetzlich vorgeschrieben sein, die EU-Brieftasche als Identifizierungsmethode zu akzeptieren. Auch der Staat wird die EU-Brieftasche akzeptieren müssen, bei dem Stand der Digitalisierung der Verwaltung dürfte dies eine große Aufgabe werden.

Müssen nur noch die Anwender überzeugt werden.

Im Rahmen eines Schulpraktikums in der 9. Klasse haben Yevhenija Parshykova und Anselm Hahn, beide Schüler der John-F.-Kennedy Schule in Berlin, Passanten zu ihrer Meinung zur EU-Brieftasche befragt und interessante Stimmen eingefangen:



Indem Sie fortfahren, akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.
You May Also Like
Schluss mit lustig – die Verlautbarung der ESMA zum Ende der MiCAR-Übergangsfrist 1
Weiterlesen

Schluss mit lustig – die Verlautbarung der ESMA zum Ende der MiCAR-Übergangsfrist

Am 23. Juni 2026 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eine öffentliche Erklärung (ESMA75-113276571-1710), in der sie ihre Erwartungen an Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) nach Ablauf der Übergangsfrist gemäß der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) am 1. Juli 2026 darlegte.
Weiterlesen
Blockchain, Beach & Business – Auf zur EBC nach Barcelona! 2
Weiterlesen

Blockchain, Beach & Business – Auf zur EBC nach Barcelona!

Am 16. und 17. September 2026 trifft sich die europäische Blockchain-Community zur 12. European Blockchain Convention (EBC). Mehr als 6.000 Teilnehmer:innen, über 300 Speaker und zwei Tage voller Diskussionen, Panels, Workshops und Networking-Events warten – mit Sonne, Sand und Krypto-Flair. Mit unserem Code Annerton1_15 erhalten Sie 15 % Rabatt auf Ihr Ticket.
Weiterlesen
MiCAR auf dem Prüfstand: Kommt jetzt die nächste Regulierungswelle für Krypto-Assets?
Weiterlesen

MiCAR auf dem Prüfstand: Kommt jetzt die nächste Regulierungswelle für Krypto-Assets?

Die Europäische Kommission hat den nächsten Schritt in der Entwicklung des europäischen Kryptorechts eingeleitet. Mit den aktuellen MiCAR-Konsultationen stehen erstmals Themen wie DeFi, Staking, Lending und die rechtliche Einordnung von Token im Mittelpunkt regulatorischer Überlegungen. Die Ergebnisse könnten entscheidend dafür sein, wie die nächste Generation der europäischen Kryptoregulierung ausgestaltet wird.
Weiterlesen
MiCAR trifft PSD2: Warum E-Geld-Token plötzlich doppelt reguliert werden | ALLES LEGAL #138
Weiterlesen

MiCAR trifft PSD2: Warum E-Geld-Token plötzlich doppelt reguliert werden | ALLES LEGAL #138

Seit dem Ende der EBA-Übergangsphase im März 2026 müssen viele Kryptowerte-Dienstleister prüfen, ob neben der MiCAR auch eine PSD2- beziehungsweise ZAG-Lizenz erforderlich ist. In dieser Folge erklärt Kemal Ahmedi, warum sich Krypto- und Zahlungsdiensterecht überschneiden und welche Folgen das für Geschäftsmodelle und Lizenzstrategien hat.
Weiterlesen