Am 15. Juni 2026 hat die Europäische Union ein neues Listungspaket für die Sanktionierung Russlands beschlossen. Es handelt sich hierbei nicht um das 21. Sanktionspaket, sondern um eine Erweiterung der bestehenden Sanktionslisten um sanktionierte Personen und Organisationen. Die neu gelisteten Akteure sind überwiegend dem militärisch-industriellen Komplex und Propaganda- und Einflussstrukturen Russlands zuzuordnen.
Inhaltsverzeichnis
Das 21. Sanktionspaket ist bereits in Vorbereitung und wurde am 9. Juni 2026 durch Kommissionspräsidentin von der Leyen vorgeschlagen. Es soll die restriktiven Maßnahmen in den Sektoren Energie, Finanzdienstleistungen, Krypto und Handel verschärfen. Zudem soll ein neuer Wirtschaftszweig für Sanktionen eröffnet werden – für Erzeugnisse aus Fischerei und Aquakulturen. Der vorliegende Beitrag stellt die maßgeblichen Inhalte beider Pakete dar und legt dabei einen Schwerpunkt auf deren Auswirkungen auf den Finanzsektor.
Listungspaket vom 15. Juni 2026
Die Listenerweiterung betrifft insgesamt 47 Organisationen und 34 natürliche Personen. Neu aufgenommen wurden insbesondere Akteure aus der Industrie und der Zulieferung militärisch nutzbarer Güter sowie Personen und Organisationen, die am Export von Erdöl und Erdölprodukten beteiligt sind. Im Fokus steht dabei erneut die russische „Schattenflotte“. Darüber hinaus wurden zehn Personen und eine Organisation, wegen der Verbreitung propagandistischer Inhalte im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Weitere zehn Personen und eine Organisation wurden aufgrund innerstaatlicher Menschenrechtsverletzungen in die Sanktionsliste aufgenommen. Mit der Listenerweiterung setzt die EU ihre Strategie fort, zunehmend auch nicht russische Akteure in das Sanktionsregime aufzunehmen. So umfasst das Listungspaket unter anderem auch chinesische Zulieferunternehmen.
21. Sanktionspaket (in Planung)
Finanz- und Kryptosektor
Wie schon sein Vorgängerpaket wird das 21. Sanktionspaket voraussichtlich restriktive Maßnahmen für den Finanz- und Kryptosektor und für Finanzintermediäre aus Drittstaaten verschärfen und ausweiten. Nach dem derzeitigen Stand sollen Transaktionsverbote auf weitere 31 russische Banken sowie 20 Banken, Krypto-Firmen und Kryptoplattformen und Ölhändler in Drittländern ausgeweitet werden. Es handelt sich hierbei um Unternehmen, die in sanktionierten Bereichen mit russischen Aktueren zusammengearbeitet oder sich an Sanktionsumgehungen beteiligt haben sollen.
Russische Schattenflotte/Energiesektor
Weiter verschärft werden auch die Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte. Die Zahl der gelisteten Schiffe dürfte auf insgesamt 662 ansteigen.Erstmals sollen auch Schiffe erfasst werden, die die eigentliche Flotte mit Dienstleistungen unterstützen. Des Weiteren soll neben dem Verkauf von Öl-Tankern künftig auch der Verkauf von LNG-Tankschiffen nach Russland beschränkt werden. Ferner werden weitereichende Sanktionen gegen kritische russische Infrastruktur, wie Häfen, Flughäfen und Raffinerien in Erwägung gezogen.
Güterhandel (Einfuhr/Ausfuhr), Einreiseverbote
Geplant sind zudem neue Ausfuhrbeschränkungen für militärisch nutzbare Güter, Ressourcen und Technologien. Diese reichen von bestimmten Metallen und Legierungen bis hin zu Radarstörsystemen. Darüber hinaus wurden weitere Einfuhrverbote vorgeschlagen, darunter erstmals gestaffelte Einfuhrbeschränkungen sowie Einfuhrverbote für bestimmte Fischerzeugnisse.
Schließlich werden auch Einreiseverbote für (ehemalige) russische Kombattanten diskutiert, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine an Kampfhandlungen beteiligt haben.
Folgen für die Finanzbranche
Aus den beiden Sanktionspaketen geht klar hervor, dass die EU zunehmend ihr Sanktionsregime auf Akteure in Drittstaaten ausweitet (z.B. Belarus, China, Kirgisistan, Laos und Aserbaidschan). Insbesondere im Bereich der Finanzdienstleistungen möchte die EU damit auf neue Mechanismen der Sanktionsumgehung reagieren. Sanktionierte Entitäten greifen immer häufiger auf alternative Zahlungssysteme zurück, um internationale Transaktionen mit Russland zu ermöglichen. Dabei übernehmen Unternehmen aus Drittstaaten häufig die Funktion von Finanzintermediären.
Für die Risikoanalyse bedeutet dies, dass ein bloßer Abgleich von Kunden mit Sanktionslisten künftig nicht mehr ausreicht. Zunehmend erforderlich werden insbesondere:
- die Analyse der jeweiligen Zahlungs- und Handelsstrukturen.
- die Prüfung des wirtschaftlichen Zwecks von Transaktionen, insbesondere ob sie dem Erwerb militärisch nutzbarer Güter, dem Erwerb von Hightech oder weiterer sanktionierter Güter dienen.
- im Kryptobereich die Überprüfung, ob Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen Verbindungen zu russischen Kryptowerte-Dienstleistern oder sonstigen russlandbezogenen Abwicklungsstrukturen aufweisen.
Was sollen betroffene Finanzdienstleister und Institute hinterfragen?
- Erkennen und erfassen die bisher verwendeten Sanktionskontrollen auch mittelbare Risiken und mehrgliedrige Transaktionsketten?
- Sind bestehende Dokumentations-, Governance und Eskalationsverfahren auf intermediäre und mehrgliedrige Zahlungswege ausgelegt?
- Werden Transaktionen über Broker oder andere Finanzintermediäre oder Konten in einem Drittstaat abgewickelt?
- Wie hoch ist das Risiko der Sanktionsumgebung im jeweiligen Drittstaat?
- Bestehen unmittelbare oder mittelbare Berührungspunkte zu russischen Krypowerte-dienstleistern?
- Werden digitale Währungen (z.B. Stablecoins) oder kryptobasierte Settlement-Strukturen mit Bezug zu Russland oder dem Rubel verwendet?
Fazit und Ausblick:
Über das 21. Sanktionspaket soll der Rat der Europäischen Union voraussichtlich bis zum 15. Juli 2026 entscheiden. Bereits jetzt zeichnet sich allerdings ab, dass die EU ihr Sanktionsregime weiter diversifiziert und einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen möchte. Neben einer Sanktionierung streng nach Liste rücken verstärkt alternative Zahlungs- und Handelswege sowie die Einbindung von Entitäten aus Drittstaaten in den Fokus. Für Akteure am Finanzmarkt bedeutet dies, dass sie neue Umgehungsmechanismen kontinuierlich beobachten und ihre Sanktions-Compliance entsprechend anpassen müssen.
