EU verschärft Sanktionen: Erstmalige Maßnahmen gegen Krypto-Plattformen

EU verschärft Sanktionen: Erstmalige Maßnahmen gegen Krypto-Plattformen 1

Am 19. September hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das 19. Sanktionspaket gegen Russland vorgestellt. Hintergrund sind anhaltende Drohnen- und Raketenangriffe, die nach Angaben der Kommission auch den Luftraum von Polen und Rumänien verletzt haben. Von der Leyen forderte die Mitgliedsstaaten daher zu einer schnellen Zustimmung auf.

Kernelemente des neuen Sanktionspakets

Das Maßnahmenpaket soll neue Beschränkungen im Energie- und Finanzsektor umfassen sowie zusätzliche Ausfuhrverbote für Güter und Technologien aufstellen, die militärisch genutzt werden könnten. Darüber hinaus soll die Schließung finanzieller Schlupflöcher im Mittelpunkt stehen, wodurch die Durchschlagskraft der Sanktionen weiter erhöht werden soll.

Bereich Energie

Im Energiesektor soll das neue Sanktionspaket darauf abzielen, den Zugang Russlands zu fossilen Brennstoffen konsequent einzuschränken. Neben einem Importverbot für russisches Flüssiggas werden die Handelsunternehmen Rosneft und Gazpromneft nun einem vollständigen Transaktionsverbot unterlegt, während weitere 118 Schiffe der sogenannten Schattenflotte sanktioniert und Verstöße gegen das Ölembargo, auch durch Raffinerien und Händler in Drittländern wie China, konsequenter verfolgt werden.

Ausfuhrbeschränkungen

Die neuen Maßnahmen umfassen zusätzliche Ausfuhrverbote für Güter und Technologien mit militärischem Einsatzpotenzial, insbesondere im Bereich von Drohnen. Betroffen sind 45 Unternehmen in Russland und Drittländern, die den russischen Militär-Industriekomplex unterstützen, mit dem Ziel, Russland konsequent von Schlüsseltechnologien abzuschneiden.

Für den Finanzsektor ergeben sich daraus zusätzliche Verpflichtungen. Institute müssen sicherstellen, dass weder Finanzierungen noch Transaktionen mittelbar oder unmittelbar mit der Herstellung oder Lieferung solcher Güter in Verbindung stehen. Dies bedeutet, dass Finanzströme, die auf den ersten Blick unkritisch erscheinen, einer tieferen Analyse unterzogen werden müssen, um zu verhindern, dass sanktionierte Unternehmen oder Technologien unbeabsichtigt unterstützt werden. 

Fokus auf Finanzströme und Kryptowährungen

Eine wesentliche Neuerung liegt in der gezielten Einführung von Sanktionen gegen Krypto-Börsen. Ziel ist es, zu verhindern, dass Russland mithilfe von Kryptowährungen bestehende Restriktionen umgeht. Da Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten häufig außerhalb des klassischen Bankensystems stattfinden, gelten sie als besonders anfällig für Umgehungsstrategien. Aus diesem Grund sollen Krypto-Börsen, die von russischen Akteuren genutzt werden, gezielt sanktioniert werden. Gleichzeitig werden auch ausländische Banken ins Visier genommen, die an alternativen russischen Zahlungssystemen wie dem Kreditkartensystem (Mir) oder dem Schnellzahlungssystem SBP beteiligt sind. Ergänzend dazu ist ein Verbot von Transaktionen mit Finanzinstituten vorgesehen, die Russland über Drittstaaten bei der Umgehung bestehender Maßnahmen unterstützen.

Nutzung eingefrorener russischer Vermögenswerte

Ein weiterer Baustein betrifft den Umgang mit den auf europäischen Konten bereits eingefrorenen russischen Vermögenswerten, die sich auf rund 200 Milliarden Euro belaufen. Bisher wurden lediglich die Zinserträge genutzt, um die Ukraine jährlich mit kleineren Summen zwischen einer und drei Milliarden Euro zu unterstützen. Nun prüft die EU jedoch weitergehende Schritte. Diskutiert wird beispielsweise, die bei Euroclear in Belgien verwahrten Guthaben der russischen Zentralbank als Grundlage für zinslose EU-Anleihen zu verwenden. Diese könnten wiederum als Reparationsdarlehen für die Ukraine dienen und so eine nachhaltige Finanzierung der Unterstützung sicherstellen.

 

Konsequenzen für Finanzinstitute

Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Auswirkungen die vorgesehenen Sanktionen für Banken, Zahlungsdienstleister und FinTechs haben könnten. Absehbar ist aber erneut ein deutlicher Anstieg der Compliance-Anforderungen, da Prüfprozesse künftig nochmals intensiviert werden müssten, um direkte und indirekte Geschäftspartner mit aktuellen Sanktionslisten abzugleichen. Besonders im Kryptobereich ist mit einem höheren Überwachungsaufwand zu rechnen. IT-Systeme für das Transaktionsmonitoring werden angepasst und Mitarbeiter im Umgang mit den neuen Restriktionen geschult werden müssen.

 

Fazit

Mit dem 19. Sanktionspaket rückt die EU die an Kryptotransfers beteiligten Akteure explizit in den Fokus ihrer Restriktionen. Damit wird deutlich, dass digitale Vermögenswerte künftig ebenso streng überwacht werden sollen wie klassische Finanzströme. Für die Branche dürfte dies nicht nur eine engere Einbindung in die Umsetzung der Sanktionen, sondern auch einen erheblichen organisatorischen und technologischen Anpassungsbedarf bedeuten.

Im nächsten Schritt des Verfahrens zur Verabschiedung des 19. Sanktionspakets koordiniert die EU ihre vorgesehenen Sanktionen mit den G-7 Partnern, die derzeit vom kanadischen Vorsitz geführt werden. Nach Zustimmung aller Mitgliedstaaten wird das Sanktionspaket veröffentlicht und erlangt damit Rechtskraft. Die Maßnahmen treten dann mit sofortiger Wirkung in Kraft – ausgenommen davon ist lediglich das Importverbot für russisches Flüssiggas, das voraussichtlich ab Januar 2027 vollständig greifen soll.



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