Geldwäsche

Unter Geldwäsche versteht das Gesetz (§ 261 Absatz 1 Satz 1 StGB) eine Tat, bei der ein Gegenstand, der aus einer bestimmten rechtswidrigen Tat herrührt, verborgen wird, dessen Herkunft verschleiert wird oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet wird.

Vereinfacht ausgedrückt ist Geldwäsche damit das Verschleiern des Umstandes, dass Geld aus einer rechtswidrigen Vortat stammt.

Geldwäsche ist eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Gefängnis bestraft werden kann. Unternehmen aus der Finanzbranche und anderen Branchen, bei denen die Geldwäschegefahr hoch ist, sind aufgrund des Geldwäschegesetzes verpflichtet, bei der Aufdeckung von Geldwäschefällen mitzuwirken. Dafür haben diese Unternehmen insbesondere Transaktionen, die über sie abgewickelt werden, zu überwachen und Verdachtsmeldungen zu erstatten.