Jahresbericht der BaFin 2024 – Geldwäscheprävention im Fokus der Finanzaufsicht

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Geldwäsche stellt eine ernste Bedrohung für die Stabilität und Integrität des Finanzsystems dar. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betont, dass das Risiko, dass Finanzunternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden, weiterhin hoch ist – insbesondere im internationalen Zahlungsverkehr. Zudem erhöhen komplexe Produkt- und Transaktionsstrukturen das Risiko. Im Jahresbericht 2024 legt die BaFin dar, wie sie Risiken identifiziert, reguliert und überwacht, um Missbrauch im Finanzsektor effektiv zu verhindern.

Intensivierung der Präventionsaufsicht

Als Antwort auf diese Herausforderungen hat die BaFin ihre Aufsichtstätigkeit deutlich intensiviert. Es wurden sowohl routinemäßige als auch anlassbezogene Sonderprüfungen durchgeführt, mit einem besonderen Fokus auf Hochrisikoprodukte und -geschäfte. Im Bankensektor standen, wie in den Vorjahren, die Themen IT-Monitoring und Risikoanalyse im Fokus. Zudem wurden verstärkt die Prozesse zur Kundendatenaktualisierung und zum Verdachtsmeldewesen geprüft. Im Nichtbankenfinanzsektor konzentrierten sich die Prüfungen auf die Einhaltung der Kunden-Sorgfaltspflichten und das Risikomanagement. Hierzu hat die BaFin vermehrt Vor-Ort-Prüfungen bei Agenten durchgeführt, die im Auftrag eines oder mehrerer ausländischer Zahlungsinstitute tätig sind.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, deren Bedeutung angesichts geopolitischer Instabilität zugenommen hat. Ergänzend dazu wurde der allgemeine Teil der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz aktualisiert, um rechtliche Klarheit und Orientierung zu bieten. Auf europäischer Ebene hat die Verabschiedung eines umfassenden Anti-Geldwäsche-Pakets im April 2024 neue Maßstäbe gesetzt. Die BaFin arbeitet aktiv an der Vorbereitung und Umsetzung dieses neuen Aufsichtsrahmens mit.

Zur Förderung der fristgerechten und nachhaltigen Mängelbeseitigung hat die BaFin vermehrt Anordnungen mit Zwangsgelddrohung erlassen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als Sonderbeauftragte zur Überwachung eingesetzt.

Die BaFin verfolgt einen risikoorientierten Aufsichtsansatz, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu bekämpfen. Dabei geht sie in drei zentralen Schritten vor:

1. Identifikation von Risiken

Die BaFin beobachtet kontinuierlich die Entwicklungen im Finanzsektor und analysiert dabei strukturelle Schwachstellen, neue Geschäftsmodelle und geopolitische Trends. Folgende Risikobereiche wurden 2024 besonders hervorgehoben:

  • Internationaler Zahlungsverkehr: Hohe Anfälligkeit für Geldwäsche, insbesondere wegen grenzüberschreitender Transaktionen.
  • Komplexe Produkte und Geschäftsmodelle: z. B. bei Kryptowerten oder komplexen Unternehmensstrukturen.
  • Hochrisikosektoren und -staaten: Fokus auf Regionen mit instabiler politischer Lage oder schwacher Regulierung.

2. Weiterentwicklung regulatorischer Vorgaben 2024

  • Aktualisierung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetzt (AuA AT).
  • Veröffentlichung einer Orientierungshilfe von Financial Intelligence Unit (FIU) und BaFin zu den Begriffen „Unverzüglichkeit“ und „Vollständigkeit“ einer Verdachtsmeldung nach § 43 GwG.
  • Verabschiedung des europäischen Anti-Geldwäsche-Pakets mit Datum vom 24. April 2024 mit dem Kernstück der AML-Verordnung.
  • Um die Risiken zu minimieren, erlässt oder aktualisiert die BaFin regelmäßig Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG).
  • Anwendung der Geldtransferverordnung (VO (EU) 2023/1113) seit dem 30. Dezember 2024.
  • Finanzmarktdigitalisierungsgesetz: Anpassung des Geldwäschegesetzes an die nunmehr vollständig anwendbaren europäischen Rechtsakte VO (EU) 2023/1114 (MiCA) und VO (EU)2023/1113 (Geldtransferverordnung – GTVO).

3. Aufsicht und Überwachung

Die BaFin setzt die Aufsicht durch verschiedene Maßnahmen um:

  • Regelmäßige und anlassbezogene Sonderprüfungen im Bank- und Nichtbankensektor.
  • Überprüfung interner Kontrollsysteme, Risikomanagements und Compliance-Strukturen.
  • Aufsichtsgespräche und Vor-Ort-Besuche.
  • Maßnahme- und Sanktionsverfahren.

Fazit

Die BaFin erläutert in ihrem jährlichen Bericht „Risiken im Fokus der BaFin“, welche Risiken die Integrität und Stabilität des deutschen Finanzsystems am stärksten gefährden könnten. Im Jahr 2024 hat die BaFin hat ihre Präventionsaufsicht zielgerichtet sensibilisiert und insbesondere auf risikoreiche Bereiche ausgeweitet. Durch nationale Maßnahmen, internationale Zusammenarbeit und die Vorbereitung auf das neue AML-Paket wird das Fundament für eine noch risikosensibilisiertere Aufsicht gelegt. Dennoch bleibt die Geldwäscheprävention eine Daueraufgabe, die kontinuierliche Wachsamkeit, Anpassung an neue Bedrohungen und ein starkes Regelwerk erfordert – für ein sicheres und vertrauenswürdiges Finanzsystem.



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