Wie funktioniert eine Kreditkartenzahlung?

Das Bezahlen mit einer Kreditkarte ist auch in Deutschland eine beliebte Bezahlmethode. Rund fünf Prozent aller Zahlungen werden über sie abgewickelt. Dennoch haben die wenigsten – wenn überhaupt – nur eine ungefähre Vorstellung, wie eine Kreditkartenzahlung aus rechtlicher Sicht überhaupt funktioniert. Deswegen hierzu ein paar Erläuterungen.

Was ist eine Kreditkarte?

Fangen wir ganz vorne an: Eine Kreditkarte ist zunächst eine Plastikkarte, mit der man bei den teilnehmenden Akzeptanzstellen bargeldlos bezahlen kann. Die Kreditkarte kann im stationären Handel sowie im E-Commerce eingesetzt werden. Daneben verfügt die Kreditkarte regelmäßig auch über weitere Funktionen wie z.B. die Möglichkeit, an Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten Bargeld abzuheben. Um diese Zusatzfunktionen soll es aber hier nicht gehen.

Wer ist bei einer Kreditkartenzahlung involviert?

An einer Kreditkatenzahlung sind immer mehrere Stellen beteiligt. Bei Mastercard und Visa – den bekanntesten Kreditkartenunternehmen – sind nachfolgende Rechtsverhältnisse zu unterscheiden:

  • Zunächst schließt der Karteninhaber mit dem Händler einen Vertrag über den Bezug von Waren oder Dienstleistungen, aus dem eine zu bezahlende Forderung entsteht. Ein Kunde möchte z.B. in einer Buchhandlung ein Buch kaufen und den Kaufpreis mit seiner Kreditkarte bezahlen. Dieses Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Händler wird als Valutaverhältnis bezeichnet.
  • Zwischen Karteninhaber und kartenausgebender Bank besteht ein Kreditkartenvertrag. Der Inhalt des Kreditkartenvertrags ergibt sich aus den entsprechenden Sonderbedingungen der Banken für Kreditkarten. Gegenstand dieses Vertrags ist insbesondere die Bereitstellung einer Kreditkarte, die Verwendungsmöglichkeiten der Karte sowie Regelungen zur Autorisierung und Authentifizierung (zu den Begriffen kommen wir später). Das Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und kartenausgebende Bank wird Deckungsverhältnis genannt.
  • Zwischen der kartenausgebenden Bank und dem Kreditkartenunternehmen besteht ein Issuing-Lizenzvertrag, mit dem die kartenausgebende Bank am Kreditkartensystem teilnimmt. Ein wesentlicher Regelungsinhalt ist das Clearing, also die Regelung der Zahlungsabwicklung zwischen der kartenausgebenden Bank und dem Acquirer. • Zwischen Händler und dem sog. Acquirer besteht ein Akzeptanzvertrag. Darin beauftragt der Händler den Acquirer, die von ihm eingereichten Kartentransaktionen nach Maßgabe der vereinbarten Bedingungen abzuwickeln und die den Kartentransaktionen zugrunde liegenden Zahlungsvorgänge abzurechnen. Das Verhältnis zwischen Händler und Acquirer wird Vollzugsverhältnis genannt.
  • Zwischen dem Acquirer und dem Kreditkartenunternehmen wiederum besteht ein Acquiring-Lizenzvertrag, der die Teilnahme als Acquirer an dem Kreditkartensystem regelt und insbesondere Vorgaben zum Clearing macht.

Sie finden diese Informationen auf einem Blick zusammengefasst in unserer Infografik.

Infografik Kreditkartenzahlung | PayTechLaw

Durchführung der Kartenzahlungstransaktion

Eine Kreditkartenzahlung erfolgt grundsätzlich in mehreren Schritten:

  • Durch die Verwendung der Kreditkarte beim Vertragsunternehmer erteilt der Karteninhaber die Zustimmung zur Ausführung der Kartenzahlung. Dies ist die sog. Autorisierung. Soweit zur Ausführung der Kartenzahlung im Rahmen der Authentifizierung personalisierte Sicherheitsmerkmale notwendig sind, wird die Zustimmung regelmäßig erst mit deren Verwendung erteilt.
  • Die Kartentransaktion wird zum Zwecke einer Genehmigungsanfrage an den Acquirer übermittelt, der die Genehmigungsanfrage an die kartenausgebende Bank weiterleitet bzw. die Weiterleitung veranlasst. Diese kann die Kartentransaktion genehmigen oder z.B. wegen Überschreitung des Kreditkartenlimits ablehnen.
  • Zur Sicherstellung, dass es sich bei dem Kartennutzer auch tatsächlich um den Karteninhaber handelt, führt die kartenausstellende Bank regelmäßig eine sog. Authentifizierung Die Authentifizierung erfolgt mittels personalisierter Sicherheitsmerkmale. Abhängig von der konkreten Verwendung können diese unterschiedlich sein. In einem Präsenzgeschäft kann die Authentifizierung durch eine Unterschrift oder durch die PIN erfolgen. Im Fernabsatz kann die Authentifizierung durch Angabe der Kartennummer, Gültigkeitsdatum und der dreistelligen Sicherheitsnummer auf der Rückseite der Karte (Card Validation Code) erfolgen. Gegebenenfalls kommt aber auch nach den Vorgaben des Händlers und der kartenausgebenden Bank das Sicherheitsverfahren „Mastercard SecureCode“ oder „Verfied by Visa“ zum Einsatz.
  • Sind die vorstehenden Schritte erfolgreich durchlaufen worden, stößt der Händler über den Acquirer die Transaktion an. Die kartenausgebende Bank zahlt an den Acquirer und der Acquirer wiederum zahlt den Betrag an den Händler aus.

 

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