Von MiCAR zu MiCAR 2.0?
Mit der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation – MiCAR) hat die Europäische Union erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Krypto-Assets geschaffen. Die Verordnung soll Rechtssicherheit für Marktteilnehmer gewährleisten, den Verbraucherschutz stärken und zugleich Innovationen im Bereich digitaler Vermögenswerte fördern.
Inhaltsverzeichnis
Obwohl die MiCAR erst seit Ende 2024 vollständig anwendbar ist, richtet sich der Blick der Europäischen Kommission bereits auf ihre Weiterentwicklung. Am 20. Mai 2026 veröffentlichte sie zwei Konsultationen zur Überprüfung der Verordnung. Zum einen wurde eine öffentliche Konsultation gestartet, die sich insbesondere an private Anlegerinnen und Anleger sowie an nicht fachkundige Nutzer von Krypto-Assets richtet. Zum anderen wurde eine gezielte Konsultation für Marktteilnehmer, Branchenvertreter und institutionelle Stakeholder veröffentlicht. Beide Konsultationen laufen bis zum 31. August 2026.
Die Konsultationen dienen der Vorbereitung der nach Art. 140 und 142 MiCAR vorgesehenen Evaluierungsberichte. Die gewonnenen Erkenntnisse könnten den Ausgangspunkt für eine umfassende Überarbeitung des europäischen Kryptorechts bilden und wichtige Hinweise darauf liefern, welche regulatorischen Schwerpunkte die Europäische Kommission künftig setzen wird.
Warum wird MiCAR schon jetzt überprüft?
Die Überprüfung ist kein Zeichen dafür, dass die MiCAR gescheitert wäre. Vielmehr hatte der europäische Gesetzgeber von Anfang an vorgesehen, die Verordnung nach ihrer Einführung erneut zu evaluieren.
Hinzu kommt, dass sich der Kryptomarkt seit den ersten Entwürfen der MiCAR erheblich weiterentwickelt hat. Themen wie Decentralised Finance (DeFi), Staking, Krypto-Lending, tokenisierte Bankeinlagen oder die Tokenisierung realer Vermögenswerte spielen heute eine deutlich größere Rolle als noch während der politischen Verhandlungen zur Verordnung. Viele dieser Bereiche wurden von der MiCAR bewusst ausgeklammert oder nur am Rande adressiert.
Die Kommission möchte nun prüfen, ob der bestehende Rechtsrahmen noch „fit for purpose“ ist oder ob regulatorische Lücken geschlossen werden müssen.
Die Konsultation als Blick in die regulatorische Zukunft
Besonders interessant ist, dass die Konsultation weit über eine technische Bestandsaufnahme hinausgeht. Die Fragen der Kommission geben bereits deutliche Hinweise darauf, in welche Richtung sich die europäische Kryptoregulierung entwickeln könnte.
Im Mittelpunkt stehen dabei drei große Themenfelder:
- der künftige Anwendungsbereich der MiCAR,
- die Weiterentwicklung des Stablecoin-Regimes sowie
- zusätzliche Anforderungen für Crypto-Asset Service Provider (CASPs).
DeFi, Staking und Lending: Die nächsten Kandidaten für eine Regulierung?
Eine der zentralen Fragen des Reviews lautet, ob die MiCAR künftig auch Bereiche erfassen sollte, die bislang außerhalb ihres Anwendungsbereichs liegen.
Besonders im Fokus steht das Thema rund um DeFi. Bislang nimmt die MiCAR Dienstleistungen aus ihrem Anwendungsbereich aus, die „vollständig dezentral“ ohne Intermediär erbracht werden. In der Praxis wirft diese Ausnahme jedoch zahlreiche Abgrenzungsfragen auf. Die Kommission diskutiert deshalb, anhand welcher Kriterien der Grad der Dezentralisierung künftig bestimmt werden könnte und welche regulatorischen Pflichten für Anbieter gelten sollten, die Nutzern den Zugang zu DeFi-Produkten ermöglichen.
Auch für Staking-, Lending- und Borrowing-Modelle zeichnet sich eine stärkere Regulierung ab. Die Konsultation fragt ausdrücklich danach, ob diese Geschäftsmodelle künftig eigenen regulatorischen Anforderungen unterliegen sollten. Für Anbieter entsprechender Dienstleistungen könnte dies mittelfristig neue Erlaubnis- und Compliancepflichten bedeuten.
Stablecoins bleiben ein politisches Kernthema
Besondere Aufmerksamkeit widmet die Kommission den Regelungen für Asset-Referenced Tokens (ARTs) und E-Money Tokens (EMTs).
Hintergrund ist unter anderem die bislang überschaubare Marktakzeptanz des europäischen Stablecoin-Regimes. Die Kommission hinterfragt daher, ob die bestehenden Anforderungen an Eigenmittel, Liquiditätsreserven und Governance angemessen ausgestaltet sind. Gleichzeitig wird untersucht, welche Rolle Stablecoins künftig im Zahlungsverkehr, bei grenzüberschreitenden Transaktionen und im Bereich tokenisierter Finanzmärkte spielen könnten.
Besonders bemerkenswert ist die Diskussion um das aktuelle Zinsverbot für Stablecoins. Sollte dieses künftig gelockert werden, könnte sich die Wettbewerbsposition europäischer Stablecoin-Emittenten erheblich verändern.
CASPs: Mehr Aufsicht, mehr Reporting, mehr Investorenschutz?
Auch die Regulierung von CASPs wird auf den Prüfstand gestellt. Die Kommission diskutiert unter anderem die Einführung von Angemessenheitsprüfungen für bestimmte Kryptodienstleistungen nach dem Vorbild der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (Markts in Financial Instruments Directive – MiFID II). Zudem werden zusätzliche Meldepflichten sowie eine mögliche Verschärfung der Eigenmittelanforderungen erörtert.
Damit zeichnet sich ein Trend ab, den man bereits in anderen Bereichen des europäischen Finanzmarktrechts beobachten konnte: Die Regulierung von Kryptodienstleistern nähert sich zunehmend den Standards traditioneller Finanzintermediäre an.
Der vielleicht wichtigste Punkt: Eigentum an Token
Die wohl weitreichendste Diskussion betrifft allerdings einen Bereich, der bislang häufig im Hintergrund steht: das Privatrecht.
Die Kommission stellt grundlegende Fragen zur rechtlichen Einordnung von Token. Wem gehört ein Token rechtlich? Wie erfolgt die Übertragung? Welche Rechte bestehen im Insolvenzfall eines Verwahrers? Und welches nationale Recht ist bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anwendbar?
Zur Diskussion stehen sogar europaweit harmonisierte Regelungen zum Eigentum an Token oder ein eigenständiges europäisches Regime für digitale Vermögenswerte. Sollte die EU diesen Weg einschlagen, könnte dies die rechtliche Grundlage für institutionelle Tokenisierungsvorhaben und digitale Kapitalmärkte erheblich stärken.
Fazit: Die eigentliche Debatte beginnt erst jetzt
Die Konsultationen machen deutlich, dass die europäische Kryptoregulierung längst nicht abgeschlossen ist. Während die MiCAR den ersten umfassenden Regulierungsrahmen für Krypto-Assets geschaffen hat, richtet sich der Blick der Kommission bereits auf die nächste Generation der Regulierung.
Insbesondere DeFi, Staking, Lending, Stablecoins und die privatrechtliche Behandlung von Token dürften die regulatorische Agenda der kommenden Jahre prägen. Für Unternehmen im Kryptosektor lohnt es sich daher schon heute, die Diskussionen rund um den MiCAR-Review aufmerksam zu verfolgen. Die Weichen für eine mögliche „MiCAR 2.0“ werden bereits jetzt gestellt.
