Referentenentwurf des BMJ: Auswirkungen der PSD2 auf das Zivilrecht

BMJ legt Referentenentwurf für die zivilrechtlichen Aspekte der PSD2 vor. PayTechLaw zeigt Ihnen die Änderungen, mit denen Sie rechnen müssen.

BMJ legt Referentenentwurf für zivilrechtliche Umsetzung der PSD2 vor

Die PSD2 und das Zivilrecht. Jetzt kommt es knüppeldick: Nachdem das Bundesfinanzministerium (BMF) in den letzten Tagen Entwürfe für ein neues GwG und ein neues ZAG vorgelegt hat, lässt sich auch das Bundesjustizministerium (BMJ) nicht lumpen. Am 21.12.2016 hat das BMJ einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) vorgelegt. Damit haben uns die beiden Ministerien für die Weihnachtsfeiertage mehr als 400 Seiten Papier zum Lesen gegeben. Die Verbände dürfen sich mit Stellungnahmen zu dem Entwurf des BMJ immerhin bis zum 4.1.2017 Zeit lassen. Wem also trotz des neuen GwG und ZAG noch langweilig ist, muss nicht auf weihnachtliche Volksmusikshows im TV ausweichen :-).

Welche Auswirkungen hat die PSD2 auf das Zivilrecht? PayTechLaw zeigt die Änderungen

In einer Vergleichsversion haben wir wir für Sie zusammengestellt, mit welchen Änderungen Sie im BGB und im EGBGB rechnen müssen. Darüber hinaus arbeiten wir auch zwischen den Feiertagen an der Analyse der Gesetzesentwürfe. Ergebnisse unserer Analyse teilen wir Ihnen sukzessive auf dieser Website mit.

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