Bundesregierung legt Entwurf für zivilrechtliche Umsetzung der PSD2 vor – Vergleichsversion bei PayTechLaw

Die Deutsche Bundesregierung hat einen Entwurf für die zivilrechtliche Umsetzung der PSD2 vorgelegt. PayTechLaw zeigt die Änderungen.

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)

Am 08.02.2017 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) beschlossen. Der Entwurf beinhaltet die aufsichtsrechtlichen und die zivilrechtlichen Regelungen der PSD2. PayTechLaw wird den Entwurf analysieren und die Ergebnisse dieser Analyse sukzessive auf dieser Website veröffentlichen. Was bedeutet das für die zivilrechtliche Umsetzung der PSD2?

Das ändert sich im Zivilrecht (BGB und EGBGB)

Für all diejenigen unter Ihnen, die so lange nicht warten möchten: Wir haben eine Vergleichsversion erstellt, aus der Sie die Änderungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zu den bestehenden Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) erkennen können. Blau markierte Passagen kennzeichnen Einfügungen. Streichungen sind in roter Farbe markiert.

Zivilrechtliche Umsetzung der PSD2: Wesentliche Neuerungen

Wesentliche Neuerungen ergeben sich aufgrund der Einführung neuer Arten von Zahlungsdiensten. Vor allem aus Verbrauchersicht dürfte das weitreichende Surcharge-Verbot von Interesse sein. Und auch bei den Haftungsregelungen soll das deutsche Recht verbraucherfreundlicher werden. Wie immer gilt: Schreiben Sie uns, wenn Sie einzelne Themenbereiche intensiver beleuchtet sehen möchten. Gern können Sie uns auch mitteilen, wenn Ihnen Änderungen besonders aufgefallen sind.

 

(Titelbild: Copyright © fotolia)

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