Neue AMLA‑Konsultation zur Risikoklassifizierung im Nichtfinanzsektor 1
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Neue AMLA‑Konsultation zur Risikoklassifizierung im Nichtfinanzsektor

Die AMLA hat am 13. Juli 2026 einen Entwurf technischer Regulierungsstandards (Draft‑RTS) zur Beurteilung des inhärenten und Residualrisikoprofils von verpflichteten Unternehmen im Nichtfinanzsektor zur Konsultation gestellt. Die Draft-RTS legen fest, wie Aufsichtsbehörden das Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko verpflichteter Unternehmen im Nichtfinanzsektor künftig einheitlich bewerten.
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AMLA konsultiert Leitlinien zur laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen – Was auf Verpflichtete zukommt
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AMLA konsultiert Leitlinien zur laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen – Was auf Verpflichtete zukommt

Bereits heute gehört die laufende Überwachung zu den zentralen Pflichten im Bereich der Geldwäscheprävention. Die AMLR hebt diesen Grundsatz jedoch auf eine neue Ebene. Verpflichtete müssen nicht nur einzelne Transaktionen betrachten, sondern die gesamte Geschäftsbeziehung fortlaufend analysieren und bewerten.
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FROM EBA TO AMLA – HANDOVER OF THE EU’S AML/CFT MANDATE VON DER EBA ZUR AMLA – ÜBERGABE DES AML/CFT-MANDATS DER EU
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Von der EBA zur AMLA – Übergabe des AML/CFT-Mandats der EU

Bis zum 31. Dezember 2025 wird die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihre AML/CFT-Mandate, Befugnisse und Ressourcen an die Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) übertragen. In seinem neuesten Artikel erläutert Charles Krier, Avocat à la Cour und Partner bei Annerton, wie diese Übergabe bisher umgesetzt wurde und welche Auswirkungen sie für verpflichtete Unternehmen hat.
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