BRUBEG –Was Drittstaatenzweigstellen jetzt beachten müssen
Mit dem BRUBEG wird die Aufsicht über Drittstaatenzweigstellen in der EU grundlegend neu geregelt. Der Beitrag zeigt, welche Anforderungen künftig für Third Country Branches gelten, wie die risikobasierte Klassifizierung funktioniert und wann die Gründung eines EU-Tochterunternehmens erforderlich werden kann. Ein kompakter Überblick für alle Drittstaateninstitute mit EU-Ambitionen.