Turbo-Zertifikate mit Beißkorb
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Turbo-Zertifikate mit Beißkorb

Am 16. Juni 2026 tritt die Allgemeinverfügung der Bafin zur Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten in Kraft. Sie formuliert strenge Bedingungen für sämtliche Vertriebsaktivitäten von Turbo-Zertifikaten gegenüber Kleinanlegern.
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