Von A wie Acquirer bis Z wie Zahlungsauslösedienst: das PayTechLaw-Glossar gibt Orientierung

Update | 3.11.2020

265 Glossar-Begriffe. Das sind 136 deutsche und 129 englische Erklärungen und Erläuterungen brancheninterner Fachbegriffe, von A wie Acquirer bis Z wie Zivilrecht. Es lohnt sich, reinzuschauen. 🙂

 

3-Parteien- oder 4-Parteien-System? Acquirer oder Issuer? BKM, E-Geld-Agent, Zahlungsauslösedienste und Co.: Wer neu in der FinTech- und Payment-Welt unterwegs ist, kann schnell vom Branchen-Fachchinesisch überfordert sein. Aber auch „alte Branchenhasen“ stolpern über die eine oder andere Definition. Hier wollen wir ab sofort mit unserem neuen Glossar Abhilfe schaffen. Während wir in den Blogbeiträgen in die Tiefen der Branchen-Thematiken eintauchen, möchten wir in unserem Glossar die wichtigsten Begriffe des Bank-, Bankaufsichts-, Zahlungsverkehrs- und Geldwäscherechts kurz und knapp erläutern.

Das Glossar – eine neverending story…

Kein Glossar – und so auch nicht das unsere – kann einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Ganz im Gegenteil: Wir werden unsere Sammlung kontinuierlich mit weiteren Begriffen anreichern. Es lohnt sich also, immer mal wieder bei uns vorbeizuschauen, um branchentypische Begriffe schnell und unkompliziert nachzuschlagen.

Und wenn etwas fehlt im Glossar?

Sie haben schon immer nach einer kurzen und prägnanten Erläuterung für einen bestimmten Begriff gesucht – und diese auch bei uns nicht gefunden? Dann melden Sie sich gerne bei uns – entweder haben wir den Begriff tatsächlich (noch) nicht bedacht oder er steht bei uns auf der internen „Noch-zu-bearbeiten-Liste“ und möchte gerne vorgezogen werden. So oder so: Wir freuen uns über Lob, Kritik, Anregungen und Hinweise auf Begriffe, die noch fehlen, aber unbedingt in ein Glossar wie das unsere gehören.

 

Cover picture: Copyright © Adobe Stock / Chris Titze Imaging

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