Von der EBA zur AMLA – Übergabe des AML/CFT-Mandats der EU

FROM EBA TO AMLA – HANDOVER OF THE EU’S AML/CFT MANDATE VON DER EBA ZUR AMLA – ÜBERGABE DES AML/CFT-MANDATS DER EU

Bis zum 31. Dezember 2025 wird die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihre AML/CFT-Mandate, Befugnisse und Ressourcen an die Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) übertragen. In seinem neuesten Artikel erläutert Charles Krier, Avocat à la Cour und Partner bei Annerton, wie diese Übergabe bisher umgesetzt wurde und welche Auswirkungen sie für verpflichtete Unternehmen hat.

Letzter EBA-AML/CFT-Newsletter

Am 30. Oktober 2025 veröffentlichte die EBA die 17. und letzte Ausgabe des EBA-AML/CFT-Newsletters, in dem folgende wichtige Schritte der Übergabe dokumentiert sind:

  • EuReCA, die EU-AML/CFT-Datenbank mit Details zu mehr als 3.500 schwerwiegenden AML/CFT-Mängeln und Abhilfemaßnahmen in Bezug auf 670 Finanzinstitute, wurde am 15. Oktober 2025 an die AMLA übergeben.
  • Die Zusammenarbeit zwischen EBA und AMLA wurde formalisiert, einschließlich der Unterzeichnung eines MoU am 3. Juli 2025 mit der vollständigen Übertragung der Befugnisse zum 31. Dezember 2025 und der Übergabe der Kollegienüberwachung an die AMLA zum 1. Januar 2026.
  • Die EBA hat außerdem ihre Abschlussberichte über die Fortschritte der Banken bei der AML/CFT-Aufsicht und über die Funktionsweise der AML/CFT-Kollegien veröffentlicht und damit der AMLA einen klaren Ausgangspunkt für die Aufnahme ihrer Arbeit ermöglicht.

Abschlussbericht der EBA zu den neuen AMLA-Aufgaben

Ebenfalls am 30. Oktober 2025 veröffentlichte die EBA ihren Abschlussbericht auf die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Abgabe einer Stellungnahme zu den neuen AMLA-Aufgaben, in dem sie ihre Vorschläge für vier Entwürfe technischer Regulierungsstandards (RTS) sowie technische Empfehlungen zu Geldstrafen und zum Informationsaustausch innerhalb von Gruppen zusammenfasst.

Diese Standards gelten als zentral für den neuen AML/CFT-Rahmen, da die Aufsichtsbehörden in der EU nach ihrer Verabschiedung erstmals einen einheitlichen Ansatz für die Durchsetzung anwenden können und das ML/TF-Risiko auf Unternehmensebene bewerten können. Darüber hinaus kann die AMLA auf dieser Arbeit aufbauen, um zu bestimmen, welche Institutionen sie direkt beaufsichtigen wird.

Operationalisierung der AMLA

Das Arbeitsprogramm 2025 der AMLA mit dem Titel „From Vision to Action zeigt, dass die Behörde auf dem besten Weg ist, bis Januar 2026 finanzielle Autonomie zu erlangen, wobei die Ausgaben auf Personal, IT und Sicherheit konzentriert sind. In der zweiten Hälfte des Jahres 2025 arbeitete die AMLA an der Gestaltung des EU-Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der Weiterentwicklung ihrer Aufsichts- und FIU-Funktionen sowie dem Aufbau dauerhafter strategischer Kapazitäten.

Was die Personalressourcen betrifft, so beabsichtigt die AMLA bis Ende des Jahres insgesamt 120 Mitarbeiter einzustellen, darunter auch relevante EBA-Mitarbeiter, die für die an die AMLA übertragenen Aufgaben zuständig sind. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur vollständigen operativen Autonomie Anfang 2026.

Was ändert sich für verpflichtete Unternehmen?

Zunächst können grenzüberschreitende Konzerne davon ausgehen, dass die AMLA den Vorsitz und die Überwachung der AML/CFT-Kollegien übernimmt und so einen konsistenteren Rhythmus für den Informationsaustausch und gemeinsame Risikodiskussionen vorantreibt. Während die nationalen AML/CFT-Aufsichtsbehörden weiterhin die primären Ansprechpartner für das Tagesgeschäft bleiben, werden die Erwartungen und die Dokumentation der Kollegien durch die AMLA standardisiert.

Darüber hinaus wird die AMLA eine standardisierte Risikobewertungsmethode (basierend auf den Empfehlungen/RTS der EBA) anwenden, um die grenzüberschreitenden Kredit- und Finanzinstitute mit dem höchsten Risiko für eine direkte Aufsicht zu identifizieren.

Weiter wird es gemeinsame Regeln für die Anwendung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden geben, mit klareren und präskriptiveren Grundregeln, insbesondere in Bezug auf die Identitätsprüfung, die laufende Überwachung und die PEP-Prüfung.

Parallel dazu wird das AML-Paket schrittweise mit gestaffelten Anwendungsdaten in den Jahren 2026 und 2027 umgesetzt, wobei in dieser Zeit weitere technische Standards und Leitlinien eingeführt werden. Selbstverständlich gelten die laufenden EBA-Leitlinien (z. B. Leitlinien zur Nutzung von Anwendungen für den Fern-Kundenannahmeprozess) weiterhin für verpflichtete Unternehmen, bis sie durch die AMLA ersetzt werden.



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