Die effektive Bekämpfung von Geldwäsche zählt zu den größten Herausforderungen des deutschen Finanzsystems und seiner Sicherheitsarchitektur. Mit dem neuen Referentenentwurf für das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG), veröffentlicht am 3. März 2026 durch das Bundesministerium der Finanzen, wird ein umfassender Modernisierungsschub eingeleitet, der weit über klassische Zollaufgaben hinausgeht. Der Fokus liegt dabei auf einer ganzheitlichen Stärkung der Strukturen im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität. Was ändert sich konkret und warum ist das ein Meilenstein? Ein Überblick.
Inhaltsverzeichnis
1. Hintergrund: Wandel und neue Anforderungen
In den letzten Jahren haben sowohl internationale Vorgaben – insbesondere die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) – als auch zunehmend komplexe wirtschaftliche und politische Bedrohungslagen die Notwendigkeit einer grundlegenden Modernisierung der deutschen Zollverwaltung und ihrer Akteure im Bereich Finanzkriminalität verstärkt. Das ZFG ist Herzstück der Regierungsinitiative „Zoll 2030“ und reagiert gezielt auf Kritik und Entwicklungspotenziale, etwa in Bezug auf die Deutschlandprüfungen der FATF 2021/2022 und für die bevorstehende Überprüfung im Jahr 2028.
2. Neue Strukturen – Spezialisierte Einheiten und Verzahnung
Das ZFG rüstet die Zollverwaltung, insbesondere aber auch die zur ihr gehörende Finanztransaktionsuntersuchungsstelle (FIU), organisatorisch und personell umfassend auf. Ein zentrales Element ist die Einrichtung spezialisierter Ermittlungseinheiten für komplexe Fälle internationaler Geldwäsche bei den Ortsbehörden des Zolls. Diese Spezialeinheiten erhalten den klaren Auftrag, auch große und grenzüberschreitende Geldwäschefälle mit Deutschlandbezug vorausschauend zu identifizieren und zu verfolgen. Ein vernetztes Vorgehen mit der FIU stellt den schnellen und gesicherten Datenaustausch und die Nutzung kriminalistischer Erkenntnisse sicher, um so die Handlungskompetenz und die operative Effektivität merklich zu steigern.
3. Gesetzliche Änderungen im Geldwäschegesetz (GwG)
Von besonderer Bedeutung für Verpflichtete und Aufsichtsbehörden sind die zahlreichen Änderungen am Geldwäschegesetz (GwG), die das ZFG vorsieht:
- Erweiterung des Verpflichtetenkreises: Finanzholding-Gesellschaften werden künftig (ab 01.01.2027) explizit Verpflichtete nach dem GwG. Damit greift das GwG bei ihnen unmittelbar, die geldwäscherechtlichen Pflichten aus dem Kreditwesengesetz (§ 25l KWG) entfallen entsprechend.
- Präzisierung der Verdachtsmeldungen: Der Begriff der melderelevanten Vortat wird neu definiert. Künftig reicht als Auslöser einer Verdachtsmeldung bereits der Verdacht auf eine „rechtswidrige Tat im Sinne des § 261 StGB“, nicht mehr zwingend eine strafbare Handlung mit Schuld. Dies könnte zu einer Erweiterung des Meldeaufkommens führen, schützt aber den Rechtsstaat und letztlich die Integrität des Marktes.
- Neue Transparenz- und Prüfnormen: Die Transparenzregister werden gestärkt. Neue Prüfpflichten greifen mit Blick auf Vertretungsberechtigungen sowie auf die Erfüllung von Mitteilungspflichten. Fehlende Eintragungen werden künftig als Indikator für erhöhtes Geldwäscherisiko gewertet und im Risikomanagement von Verpflichteten zu berücksichtigen sein.
- Erweiterte Einsichtsrechte und neue Verfahren: Mit dem neuen § 23a GwG hält das Recht auf Einsicht bei berechtigtem Interesse Einzug – eine klare Umsetzung der EU-Richtlinie (AMLD6).
4. Verstärkte Zusammenarbeit und technische Modernisierung
Neben den personellen und strukturellen Maßnahmen fördert das ZFG den digitalen Ausbau der Ermittlungs- und Analysekompetenzen. Ziel ist eine effizientere Vernetzung zwischen Bundes- und Landesbehörden, Zoll und anderen Akteuren im Kampf gegen Geldwäsche. Datenqualität, Austauschfähigkeit und zeitnahe Maßnahmen stehen künftig im Mittelpunkt – auch als Antwort auf internationale Kritik und Anforderungen der EU.
Fazit
Zwar handelt es sich zunächst nur um einen Referentenentwurf; aufgrund der nun anstehenden Konsultationsphase ist noch nicht final klar, wie das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz letztlich konkret aussehen wird. Eines steht jedoch fest: Mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz geht Deutschland einen ambitionierten, längst nötigen Schritt in eine zukunftssichere und schlagkräftigere Geldwäschebekämpfung. Die Modernisierung der Strukturen, die Erweiterung des Verpflichtetenkreises, die präziseren Meldepflichten und der Ausbau von Transparenz und Zusammenarbeit setzen neue Standards für Compliance und Enforcement. Gerade für Verpflichtete im Finanzsektor bedeutet das erweiterte Prüf- und Dokumentationspflichten, aber auch Chancen zur Optimierung eigener Abläufe. Die kommenden Monate und Jahre werden zeigen, wie schnell und effektiv die neugeschaffenen Mechanismen wirken – der gesetzgeberische Rahmen ist nun jedenfalls gesetzt.