BRUBEG – Neue Fit & Proper-Anforderungen
Mit dem BRUBEG wird auch der Bereich der Fit & Proper-Anforderungen – also die Vorgaben an die Beurteilung der Eignung von Führungspersonen in Kreditinstituten – neu geregelt und einer unionsweit einheitlicheren und zugleich strengeren Regelung zugeführt. Ziel dieser Reform ist es, Defizite in der persönlichen und fachlichen Eignung frühzeitig zu erkennen und die Governance-Strukturen im Bankensektor nachhaltig zu stärken.