Zwischen Swipe und Aufsicht Social Commerce boomt – doch rechtlich ist nicht alles erlaubt. Wann Plattformen Zahlungsdienste erbringen und welche Ausnahmen greifen, erklärt der Beitrag.
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Zwischen Swipe und Aufsicht

Social Commerce verspricht eine Revolution im Onlinehandel – direkt über soziale Netzwerke wie TikTok. Doch während das Geschäftsmodell noch jung ist, stellen sich bereits alte aufsichtsrechtliche Fragen: Darf eine Plattform überhaupt Zahlungsströme koordinieren, ohne selbst Zahlungsdienstleister zu sein? Der Beitrag zeigt, warum kreative Vertragsgestaltung gefragt ist, um Innovation rechtssicher umzusetzen.
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Von Outsourcing zu Third Party Arrangements: Die neuen EBA-Leitlinien zum Drittparteienmanagement • Teil 1: Überblick über die wichtigsten Neuerungen
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Von Outsourcing zu Third Party Arrangements: Die neuen EBA-Leitlinien zum Drittparteienmanagement 2/2

Die neuen EBA-Leitlinien erweitern das Verständnis von Drittparteienrisiken deutlich. Dieser zweite Teil zeigt, was dies konkret für Banken, Zahlungs- und E-Geldinstitute bedeutet – von neuen organisatorischen Anforderungen bis zur Integration mit DORA. Was sind die größten Herausforderungen und wo ergeben sich Chancen?
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BaFin legt Turbo-Zertifikate an die Leine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger von Rechtsanwalt Dr. Jörg Streißle Mit Allgemeinverfügung vom 15. Oktober 2025 ordnete die BaFin eine Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an. Sie formuliert strenge Bedingungen für sämtliche Vertriebsaktivitäten von Turbo-Zertifikaten gegenüber Kleinanlegern.
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BaFin legt Turbo-Zertifikate an die Leine

Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger Die BaFin ordnet eine Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an. Sie formuliert strenge Bedingungen für sämtliche Vertriebsaktivitäten von Turbo-Zertifikaten gegenüber Kleinanlegern.
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DigiFin25 - Gemeinsam Zukunft gestalten 1
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DigiFin25 – Gemeinsam Zukunft gestalten

Digitalisierung, Regulierung, geopolitische Unsicherheit - selten war die Veränderungsdynamik im Finanzsektor so groß wie heute. Die DigiFin25 bringt die relevanten Akteure zusammen, um über die Zukunft der Finanzbranche zu diskutieren – und wir sind mittendrin.
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Neues Buch: Das Recht der digitalen Zahlungsdienstleistungen
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PayTechLaw – jetzt als Buch!

Mit dem Titel „PayTechLaw – Das Recht der digitalen Zahlungsdienstleistungen“ ist im Verlag C.H. BECK ein Handbuch erschienen, das sich ganz dem regulatorischen und zivilrechtlichen Rahmen des digitalen Bezahlens widmet. Die Herausgeber: Prof. Dr. Carsten Herresthal, LL.M., sowie die Annerton-Partner Dr. Matthäus Schindele und Frank Müller, LL.M. – allesamt ausgewiesene Expert:innen im Zahlungsdienste- und Aufsichtsrecht. Unterstützt wurden sie von einem hochkarätigen Autorenteam – mit vielen vertrauten Namen aus dem Annerton-Umfeld und darüber hinaus.
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Die Maßgeblichkeit von Schufa-Scores für die Entscheidungen Dritter 2
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Die Maßgeblichkeit von Schufa-Scores für die Entscheidungen Dritter

Ob der Schufa-Score für Kreditentscheidungen Dritter maßgeblich ist, bestimmt seit dem EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2023 darüber, ob bereits seine Berechnung als automatisierte Entscheidung i.S.d. Art. 22 DSGVO gilt. Der EuGH stellte klar, dass dies nicht generell anzunehmen ist, sondern von nationalen Gerichten im Einzelfall zu prüfen ist. Seither herrscht Unsicherheit, wie die Anforderung der „Maßgeblichkeit“ auszulegen ist.
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Die WpI MaRisk - Guidelines für Wertpapierinstitute im Lichte der Proportionalität 4
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Die WpI MaRisk – Guidelines für Wertpapierinstitute im Lichte der Proportionalität

Anfang August veröffentlichte die BaFin ihren Entwurf der WpI MaRisk – den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten. Mit dem zur Konsultation gestellten Rundschreiben ergänzt sie die institutsartenspezifischen Vorgaben und schafft einen flexiblen, praxisnahen Rahmen zur Ausgestaltung der Geschäftsorganisation nach dem WpIG.
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