EuGH schafft Klarheit: Nicht jede Weiterleitung von Geldern Dritter ist ein Zahlungsdienst im Sinne der PSD2
Der EuGH hat die Abgrenzung zwischen Zahlungsdiensten und anderen Geschäftsmodellen weiter geschärft. Das Urteil macht deutlich, dass die bloße Entgegennahme und spätere Weiterleitung fremder Gelder nicht automatisch eine Erlaubnispflicht nach der PSD2 auslöst. Für FinTechs, Plattformbetreiber und andere Unternehmen mit Zahlungsströmen bringt die Entscheidung mehr Rechtssicherheit – die konkrete Ausgestaltung des Geschäftsmodells bleibt jedoch entscheidend.