Doppelregulierung bei Kryptowerte-Dienstleistungen mit E-Geld-Token?
Am 10.06.2025 veröffentliche die Europäische Bankenaufsichtsbehörde („EBA“) einen sog. No-Action-Letter zum Zusammenspiel zwischen der PSD2 und der MiCAR in Bezug auf die Erbringung von Transferdienstleistungen mit E-Geld-Token („No-Action-Letter“).