Von Outsourcing zu Third Party Arrangements: Die neuen EBA-Leitlinien zum Drittparteienmanagement • Teil 1: Überblick über die wichtigsten Neuerungen
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Von Outsourcing zu Third Party Arrangements: Die neuen EBA-Leitlinien zum Drittparteienmanagement 2/2

Die neuen EBA-Leitlinien erweitern das Verständnis von Drittparteienrisiken deutlich. Dieser zweite Teil zeigt, was dies konkret für Banken, Zahlungs- und E-Geldinstitute bedeutet – von neuen organisatorischen Anforderungen bis zur Integration mit DORA. Was sind die größten Herausforderungen und wo ergeben sich Chancen?
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Von Outsourcing zu Third Party Arrangements: Die neuen EBA-Leitlinien zum Drittparteienmanagement • Teil 1: Überblick über die wichtigsten Neuerungen
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Von Outsourcing zu Third Party Arrangements: Die neuen EBA-Leitlinien zum Drittparteienmanagement 1/2

Am 8. Juli 2025 hat die European Banking Authority (EBA) ein neues Konsultationspapier zu den EBA-Leitlinien für das Drittparteienmanagement veröffentlicht. Der Entwurf geht deutlich über die bisherigen Outsourcing Guidelines von 2019 hinaus. Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Rahmens für das Management von Drittparteienrisiken, der insbesondere mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) abgestimmt ist. Der erste Teil der Analyse beleuchtet die wichtigsten Neuerungen und zentralen Inhalte; eine praxisorientierte Bewertung folgt in Teil 2.
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Der neue DORA-RTS SUB ist da! 5
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Der neue DORA-RTS SUB ist da!

Am 02.07.2025 hat die Europäische Kommission den technischen Regulierungsstandard RTS SUB (Delegierte Verordnung (EU) 2025/532) erlassen. Er konkretisiert, welche Anforderungen Finanzinstitute bei der (Sub-)Vergabe von IKT-Dienstleistungen erfüllen müssen, wenn diese kritische oder wichtige Funktionen unterstützen.
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NIS2 trifft DORA – Was ändert sich für Finanzunternehmen durch das NIS2UmsuCG? 6
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NIS2 trifft DORA – Was ändert sich für Finanzunternehmen durch das NIS2UmsuCG?

Am 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung den Entwurf des NIS2UmsuCG vorgelegt. Damit wird die NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 in deutsches Recht umgesetzt und das IT-Sicherheitsrecht erweitert. Für den Finanzsektor, der seit dem 17. Januar 2025 der DORA-Verordnung (EU) 2022/2554 unterliegt, stellt sich die Frage: Müssen wir uns noch mit NIS2 befassen – oder sind wir befreit?
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