Ist bei E-Geld ein Vertrag zwischen dem E-Geld-Herausgeber und der Akzeptanzstelle erforderlich?
Der Beitrag analysiert die umstrittene Interpretation von Art. 11 Abs. 7 EMD2 durch die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Definition von E-Geld. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob für die Akzeptanz von E-Geld zwingend eine vertragliche Beziehung zwischen E-Geld-Emittent und Akzeptanzstelle erforderlich ist. Der Artikel kommt zu dem Ergebnis, dass sich aus Art. 11 Abs. 7 EMD2 keine generelle Vertragspflicht für die Akzeptanz von E-Geld ableiten lässt.