Peter ist seit 2002 als Anwalt tätig. Der Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Annerton am Standort München berät schwerpunktmäßig und umfassend im Bank- und Bankaufsichtsrecht, im Zahlungsverkehrsrecht sowie im Bereich Asset Management.
ZAG-MaRisk – Besondere Teile Am 27.09.2023 stellte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihren Entwurf für das Rundschreiben „Mindestanforderungen…