Neue Compliance-Anforderungen für Profifußballvereine und Fußballvermittler in der EU – Der Adressatenkreis
Dieser Blogbeitrag setzt eine Serie zum Thema Profifußball und Geldwäscheprävention fort. Im Fokus der Betrachtung in Teil 2 stehen dabei die Adressaten aus dem Fußballbereich.
Die AMLR benennt als Adressaten die „Profifußballvereine“ (vgl. Art. 3 Nr. 3 lit. o AMLR) und die „Fußballvermittler“ (vgl. Art. 3 Nr. 3 lit. n AMLR).