Das AML Paket ist da

Das AML Paket ist da 1

Der Rat der europäischen Union hat am 12.2.2024 die finalen Kompromisstexte zur neuen Geldwäscheverordnung („AML-R“) und der sogenannten sechsten Geldwäscherichtlinie („AML-D“) veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung steht das 2021 begonnene Gesetzgebungsverfahren des „AML-Package“ kurz vor seinem Abschluss.

Bestandteile des Pakets

Das ursprüngliche von der Kommission vorgeschlagene Paket bestand 2021 noch aus vier Teilen:

  • einer Verordnung zur Einrichtung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (Anti Money Laundering Agency – AMLA), die befugt sein wird, Sanktionen und Strafen zu verhängen
  • einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Geldtransfers, die darauf abzielt, den Transfer von Krypto-Vermögenswerten transparenter und vollständig nachvollziehbar zu machen
  • einer Verordnung über Anti-Geldwäsche-Anforderungen für den privaten Sektor und
  • einer Richtlinie über Mechanismen zur Geldwäschebekämpfung.

Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurden die Bestandteile allerdings nach und nach aufgeteilt. So wurden die vorgeschlagenen Änderungen der Geldtransferverordnung bereits im Juni 2022 verabschiedet, da über den Inhalt der Änderungen weitgehend Einigkeit bestand (siehe zur neugefassten Geldtransferverordnung hier).

Veröffentlichte Kompromisstexte

Die nun veröffentlichten Kompromisstexte der neuen AML-R und der AML-D bilden die Kernstücke des neuen Pakets. Insbesondere die neue AML-R wird in weiten Teilen das deutsche Geldwäschegesetz und die nationalen Gesetze der übrigen EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der bisherigen EU-Geldwäscherichtlinien ablösen. Ab dann gilt die AML-R als unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die AML-R enthält insbesondere Regelungen zu den Verpflichteten, dem Risikomanagement, den Anforderungen an die allgemeinen Sorgfaltspflichten, der Transparenz wirtschaftlich Berechtigter und den Regelungen zu Verdachtsmeldungen. Die (in nationales Recht umzusetzende) AML-D enthält insbesondere noch Vorgaben zur Einrichtung der Register der wirtschaftlich Berechtigten, den Financial Intelligence Units (FIUs) und den Aufsichtsbehörden. Nur insoweit sind künftig noch Regelungen im deutschen GwG erforderlich.

Weiteres Verfahren

Mit der Verabschiedung der Kompromisstexte steht nun nur noch eine Regelung des AML-Pakets aus: Die Regelung zum Sitz der künftigen AMLA. Die Abstimmung über den Sitz wird am 22.2.2024 stattfinden. Die Texte der AMLA-Verordnung, der AML-R und der AML-D müssen nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Damit ist innerhalb der kommenden drei bis sechs Monaten zu rechnen. Die AML-R wird für die Verpflichteten drei Jahre nach diesem Zeitpunkt gelten (Art. 65). Die Mitgliedsstaaten haben die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der AML-D innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der AML-D im Amtsblatt zu verabschieden. Drei Jahre nach Veröffentlichung der AML-D im Amtsblatt sollen die nationalen Bestimmungen gelten.

Ausblick

Dieser Beitrag ist der Beginn einer Serie über die Neuerungen der AML-R und AML-D. Sie beleuchtet detailliert die Kernpunkte der Regelungen und ihre Auswirkungen auf die Geldwäschebekämpfung in der EU. Alle weiteren Beiträge haben wir für Sie hier verlinkt:

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