Wir sind PayTechLaw

Wir sind die Köpfe hinter PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW. – ein Team von FinTech-Anwälten der Kanzlei Annerton an den Standorten Berlin, Frankfurt a. M., Luxemburg & München und anderen Payment- und FinTech-Enthusiasten. Auf PayTechLaw berichten wir über rechtliche Themen, Fragestellungen und Herausforderungen rund um Payment, Banking, Krypto, Technology, Investment, Tax und Law.

Wir sind Tech-Nerds und Early Adopter neuer Technologien. Wir glauben an das enorme Potential, das in Technologien wie Künstliche Intelligenz, Distributed Ledger Technology und Identitätstechnologie steckt. Der Übergang in ein digitales Zeitalter erfordert allerdings auch ein gewisses Maß an Vertrauen in und einen verantwortungsvollen Umgang mit neuen Technologien. Der Gesetzgeber begegnet diesen Herausforderungen mit regulatorischen Rahmenbedingungen. Im Idealfall bedeuten diese ein level-playing field für alle Marktteilnehmer. Wir helfen Markteilnehmern regulatorische Rahmenbedingungen als Chance und nicht nur als Bürde zu verstehen. Mit unserem Blog und Podcast fördern wir dieses Verständnis, indem wir komplexe rechtliche Themen in der Sprache der Markteilnehmer aufbereiten.

Wir kennen neben den rechtlichen, branchentypischen Fragestellungen auch Marktumfeld, Produkte und Marktentwicklungen. Wir glauben, dass man nicht alles alleine lösen kann. Wir arbeiten daher Hand in Hand mit besten Spezialisten aus der Branche zusammen – ohne Einschränkungen durch Kanzlei- und Landesgrenzen oder Berufsgruppen. Wir sind Gesprächspartner von Entscheidungsträgern aus Politik und Wirtschaft und halten engen Kontakt zu Aufsichtsbehörden, Branchenexperten und Verbänden.

Wir stellen die richtigen Fragen, bieten Lösungen und nehmen nicht alles als gegeben hin. Wir wollen den Weg ebnen für eine digitale Zukunft und eine R/Evolution der Payment, Banking und FinTech-Branche.

Wir sind Partner, nicht nur Berater. Wir sind PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW

Kemal Ahmedi | PayTechLaw | FinTechLawyers

Kemal Ahmedi

Kemal ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Annerton (Büro Berlin). Er konzentriert sich auf alle rechtlichen und regulatorischen Aspekte in den Bereichen Zahlungsdienste, E-Commerce, Kredit und Finanzen sowie Blockchain & DLT.

Tamari Asatiani

Tamari ist wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Anwaltskanzlei Annerton und promoviert derzeit im Bereich Blockchain an der Juristischen Fakultät der Universität Passau. Tamari ist auf die rechtlichen und technischen Aspekte von Krypto-Assets spezialisiert, insbesondere auf Tokenisierung und Metaverse.

Tamari Asatiani
Tom Braegelmann | Lawyer / Of Counsel at Annerton | PayTechLaw

Tom Braegelmann

Tom Braegelmann ist Rechtsanwalt / Of Counsel bei der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er ist ein international erfahrener Insolvenz- und Restrukturierungsexperte, war zuvor für namhafte Wirtschaftskanzleien tätig und ist sowohl in Deutschland als auch in den USA als Rechtsanwalt zugelassen. Mehr als drei Jahre lang war er in New York City im Bereich Insolvenzrecht/Insolvenz und Urheberrecht tätig. Tom Braegelmann ist mit den neuesten technologischen Rechtsentwicklungen bestens vertraut, insbesondere mit der Digitalisierung der Wirtschaft, der Restrukturierung und dem Insolvenzrecht. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Beratung sind zudem moderne digitale Geschäftsmodelle.

Jonas Burckgard

Jonas Philipp Burckgard berät als Rechtsanwalt im Frankfurter Büro von Annerton laufend Institute und Unternehmen in allen regulatorischen und investmentaufsichtsrechtlichen Fragen. Dazu gehört auch die regelmäßige Beratung von Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstituten in allen Bereichen des KWG, WpHG, ZAG und GwG.

Jonas Burckgard
Peter Frey | PayTechLaw | FinTechLawyers

Peter Frey

Peter Frey ist seit 2002 als Anwalt tätig. Der Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Annerton am Standort München berät schwerpunktmäßig und umfassend im Bank- und Bankaufsichtsrecht, im Zahlungsverkehrsrecht sowie im Bereich Asset Management. Er ist Mitautor und Gesamtredakteur des „Kommentars zum Zahlungsverkehrsrecht“ von Ellenberger/Findeisen/Nobbe.

Peter studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und an der Universität München.

Sebastian Glaab

Sebastian Glaab ist Rechtsanwalt und Partner bei Annerton in Frankfurt am Main. Insbesondere in den Themenfeldern Geldwäscheprävention (Herausgeber des GwG-Kommentars „Zentes/Glaab“), Wertpapier-Compliance, MaRisk-Compliance und Sanktionen verfügt er über umfangreiches Wissen und ist aufgrund seiner 12-jährigen Tätigkeit als Compliance-Officer und Geldwäschebeauftragter in einem international tätigen Kreditinstitut bestens mit der Praxis vertraut.

Sebastian Glaab ist regelmäßig Referent bei Fachvorträgen und Veranstaltungen im Finanzumfeld.

Sebastian Glaab
Susanne Grohe | PayTechLaw | FinTechLawyers

Dr. Susanne Grohé

Dr. Susanne Grohé begann ihre juristische Karriere bei Linklaters. Zuletzt leitete sie die Rechtsabteilung von PayPal für die DACH Region. Davor war sie bei eBay und dort insbesondere für Themen des Zahlungsverkehrs zuständig. Aufsichtsrechtliche Themen und Produktberatung im FinTech und eCommerce Bereich sind ihre Schwerpunktthemen.

Als ehemalige Inhouse-Anwältin mit breiter Erfahrung kennt sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Probleme und Bedürfnisse ihrer Mandantinnen und Mandanten sehr gut aus eigener Erfahrung.

Susanne studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und Göttingen und war für ihre Doktorarbeit zu einem Forschungsaufenthalt an der Georgetown University, Washington DC.

Dr. Hugo Godschalk

Der gebürtiger Niederländer (Jahrgang 1957) studierte Volkswirtschaftslehre an der Universität Münster/Westfalen (1974-1979). Die Promotion zum Dr. rer.pol. erfolgte im Jahr 1982 über die zukünftige Geldordnung im Computerzeitalter. 1984 begann er seine Tätigkeit bei der GZS Gesellschaft für Zahlungs­systeme mbH (Eurocard), später als Leiter der betriebswirt­schaftlichen Abteilung im Controlling der Unterneh­mensbereiche Eurocard, eurocheque und Zahlungssystementwicklung. Von 1990 bis 1993 war er anschließend als Senior Consultant im Bereich Zah­lungssysteme und electronic banking beim Beratungsunternehmen Ordina (Deutschland) GmbH. Seit 1993 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensberatung PaySys Consultancy GmbH in Frankfurt am Main. Zusätzlich vertrat er 2013-2018 den Prepaid Verband Deutschland (PVD e.V.) als Geschäftsführer.

Dr. Hugo Godschalk | Gast-Autor bei PayTechLaw und Geschäftsführer bei PaySys Consultancy GmbH
Anna L. Izzo-Wagner | PayTechLaw | FinTechLawyers

Dr. Anna L. Izzo-Wagner, LL.M. Eur.

Dr. Anna Izzo-Wagner, LL.M. Eur. ist Gründungspartnerin von Annerton und ausgewiesene Expertin für Bankaufsichts- und Investmentrecht sowie Compliance. Anna verfügt über tiefe Kenntnisse bei der regulatorischen Beratung von Bank- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie FinTech-Unternehmen. Neben der fortlaufenden Beratung von Instituten und Unternehmen in allen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen und dem Investmentaufsichtsrecht, gehören insbesondere auch Digitalisierungsprojekte von Instituten zu ihrem Beratungsspektrum.

Darüber hinaus ist Anna regelmäßig Referentin bei Fachvorträgen und Veranstaltungen im Finanzumfeld.

Anna studierte Rechtswissenschaften an der Universitá degli Studi Firenze, Italien sowie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt a.M. und absolvierte ihren Masterstudiengang zum Europäischen Bank- und Wirtschaftsrecht in Frankfurt a.M.

Dr. Florian Lörsch

Dr. Florian Lörsch berät als Rechtsanwalt und Partner am Annerton-Standort Berlin schwerpunktmäßig nationale und internationale Unternehmen aus den Branchen Kredit- & Finanzwirtschaft, Factoring-Unternehmen, Zahlungsdienste und E-Commerce sowie Kundenbindung & Gutscheine, Blockchain & DLT. Dabei hat er sich auf Zahlungsdienste- & Zahlungsdiensteaufsichtsrecht, Bank- & Bankaufsichtsrecht, Geldwäscherecht, sowie Fonds und Gesellschaftsrecht spezialisiert.

Parallel zu seinen Tätigkeiten als Rechtsanwalt lehrt Florian seit 2018 an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin.

Florian Loersch | PayTechLaw | FinTechLawyers
Charles Krier Annerton

Charles Krier

Der Avocat à la Cour Charles Krier gehört zu den Gründern der Annerton S.A. in Luxemburg. Als Partner berät er seine Mandantschaft aus den Branchen Zahlungsdienste, E-Commerce, Kredit- & Finanzwirtschaft, Factoring sowie Blockchain & DLT schwerpunktmäßig in den Fachbereichen Zahlungsdienste- & Zahlungsdiensteaufsichtsrecht, Bank- & Bankaufsichtsrecht, Geldwäscherecht, Outsourcing, Kapitalmarktrecht sowie Gesellschaftsrecht.

Charles ist Mitglied in der Association Luxembourgeoise des Juristes de Droit Bancaire (ALJB) sowie Mitglied des FinTech Lawyers Networks

Ramona-Patricia Liegl

Seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2016 berät sie Mandanten in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen, mit einem Schwerpunkt im Zahlungsverkehrsrecht. Sie hat zudem besondere Erfahrung in der Vertretung von Banken und Finanzdienstleistern in streitigen Verfahren.

Ramona Liegl | PayTechLaw | FinTechLawyers
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Tancrède Montagne

Tancrède Montagne arbeitet bei Annerton S.A. in Luxemburg, wo er Unternehmen in den Bereichen Zahlungsdienste, Investmentfonds, Kreditfinanzierung sowie Blockchain und DLT berät.

Tancrède Montagne ist als Rechtsanwalt in Luxemburg zugelassen und hat in renommierten luxemburgischen Kanzleien Berufserfahrung gesammelt.

Frank Müller, LL.M.

Frank Müller, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Annerton am Standort München. Er berät seit 2008 deutsche und internationale Unternehmen sowie Start-ups in allen Fragen rund um das Bank-, Bankaufsichts-, Zahlungsverkehrs- und Geldwäscherecht.

Neben seiner Beratungstätigkeit bei Annerton hält er Vorträge auf nationalen und internationalen Fachtagungen (u.a. auf der Money20/20Europe) und veröffentlicht branchenspezifische Beiträge. Frank ist Mitgründer, Herausgeber und Autor des Blogs PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW. Er ist Initiator des FinTech Lawyers Network, einer internationalen Allianz aus Payment und FinTech-Anwälten.

Frank studierte Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und absolvierte einen Masterstudiengang an der University of the Western Cape (Cape Town) mit dem Schwerpunkt International Payment Systems.

Frank Müller | PayTechLaw Autor | Rechtsanwalt und Partner bei Annerton
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Till Christopher Otto

Als Rechtsanwalt bei Annerton am Standort Frankfurt am Main berät Till Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute in allen Bereichen des KWG, WpHG, ZAG und GwG. Darüber hinaus berät er Plattformen zu gewerberechtlichen Vermittlungslizenzen etwa nach § 34c GewO und § 34f GewO und Anbieter zu Fragen neuartiger Finanzierungsformen wie Tokenbasierten Emissionen.

Daneben ist Till Autor in verschiedenen Kommentaren zum GwG, dem VermAnlG und dem KAGB und hält regelmäßig Vorträge zu Regulierungsthemen, insbesondere zum GwG.

Dr. Steffen Rapp

Dr. Steffen Rapp ist spezialisiert auf die steuerliche Beratung von Banken und Zahlungsverkehrsunternehmen, Privatkunden sowie mittelständischen Unternehmen und Unternehmern. Er berät Mandanten u.a. bei der umsatzsteuerlichen Gestaltung ihrer Geschäftsbeziehungen, bei der steuerlichen Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge, im Immobiliensteuerrecht sowie im internationalen Steuerrecht.

Er studierte Betriebswirtschaftslehre an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg und der UC Berkeley, USA.
Dr. Steffen Rapp ist Autor und Mitautor verschiedener fachspezifischer Publikationen.

Steffen Rapp | PayTechLaw | FinTechLawyers
Franz Ringel | PayTechLaw Autor

Dr. Franz Ringel

Langjährige Erfahrung und Expertise aus der Rechtsberatung in der nationalen und internationalen Medienbranche: u.a. bei einem internationalen Pay-TV-Sender, einem deutschen familiengeführten Medien- und Technologiekonzern und einem US-amerikanischen Online-Händler. Dr. Franz Ringel berät daher bei der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH schwerpunktmäßig in den Bereichen Medien- und Datenschutzrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und E-Commerce.

Dr. Matthäus Schindele

Matthäus ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Annerton am Standort München. Er berät seit über 10+ Jahren Mandanten aus der Finanzdienstleistungs- und Paymentbranche. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung zu Fragen des Bankaufsichtsrechts, Zahlungsverkehrsrechts sowie des Geldwäscherechts. Er ist Co-Autor des Kommentars Ellenberger/Findeisen/Nobbe zum Zahlungsverkehrsrecht sowie des Kommentars von Preuße zum Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen.

Matthaeus Schindele | PayTechLaw | FinTechLawyers
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Caroline Schreiner

Caroline Schreiner ist Gastautorin bei PayTechLaw und wissenschaftliche Mitarbeiterin im Münchner Büro von Annerton. Sie unterstützt das Team insbesondere in den Bereichen des Zivilrechts, des Zahlungsverkehrsrechts sowie des Bank- und Bankaufsichtsrechts.

Dr. Paul Schultess

Dr. Paul Schultess berät im Frankfurter Büro von Annerton laufend Institutionen und Unternehmen in allen regulatorischen Fragen. Dazu gehört insbesondere die regelmäßige Beratung von Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstituten in allen Bereichen des KWG, WpIG und WpHG, ZAG und GwG.

Paul Schultess
Alireza Siadat | PayTechLaw | FinTechLawyers

Alireza Siadat, M.J.I.

Der Annerton-Partner Alireza Siadat, M.J.I. berät Banken, Finanzdienstleister, Kapitalverwaltungsgesellschaften, FinTechs und Start-ups zu aufsichtsrechtlichen Fragestellungen und hat sich auf die Markteintrittsberatung, Passporting innerhalb des EWR, Compliance und den regulatorischen Aufsichtsrahmen von Kryptowerten spezialisiert.

Alireza ist Mitgründer und Vorstandsmitglied des in Luxemburg ansässigen thinkBlocktank a.s.b.l., welches durch ihre Mitgliedschaft bei INATBA bei der Schaffung eines EU-weiten Rahmenwerks für Kryptowerte mitgewirkt hat. Darüber hinaus ist er Mitglied des Blockchain Bundesverband e.V., Arbeitsgruppe Finanzen, der die Bundesregierung bei der Regulierung von Kryptowerten sowie der zivilrechtlichen Behandlung von elektronischen Wertpapieren unterstützt hat und in der Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht e.V.

Julia Siebrecht

Als Rechtsanwältin im Münchner Büro von Annerton berät Julia Siebrecht Mandanten aus den Bereichen Zahlungsverkehr, Banken, E-Commerce und Technologie. Julia Siebrecht verfügt über Expertise in den Fachgebieten Bankrecht, Zahlungsverkehrs- und Zahlungsdienstleistungsaufsichtsrecht sowie IT-Recht.

Julia siebrecht
Wir sind PayTechLaw 2

Josefine Spengler

Josefine Spengler ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht im Berliner Büro von Annerton. Sie verfügt über langjährige Inhouse-Erfahrung als Head of Legal und Datenschutzbeauftragte bei einem Payment Service Provider. Als Expertin im IT- und FinTech-Segment berät Josefine Spengler nationale und internationale Mandanten in allen Fragen an der Schnittstelle zwischen Regulierungsrecht und IT-Recht sowie zu Compliance- und AML-Themen.

Dr. Jörg Streißle

Dr. Jörg Streißle ist Of Counsel bei der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am Standort München. Er berät schwerpunktmäßig nationale und internationale Banken und Finanzdienstleister zu aufsichts-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Themen. Dr. Jörg leitete viele Jahre lang die Rechtsabteilung von Merck Finck Privatbankiers AG. Das Bankwesen in all seinen Facetten ist ihm daher weit über den juristischen Tellerrand bestens bekannt.

Profilbild Joerg Streissle
Anh-Vu Tran | PayTechLaw-Autor und Annerton-Partner

Anh-Vu Tran

Seit Juli 2021 ist Anh-Vu Tran Partner der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am Standort Frankfurt am Main. Der Rechtsanwalt und Steuerberater ist auf die umfassende Beratung von Kapitalverwaltungsgesellschaften, Asset Managern und institutionellen Anlegern insbesondere bei der Kapitalanlage spezialisiert. Aus seinen vorherigen Tätigkeiten für Helaba Invest, eine Big4-Rechtsanwaltsgesellschaft, internationale Großkanzleien und eine große deutsche Full Service-KVG verfügt er über umfangreiche Kenntnisse im Kapitalmarktrecht und ist mit der Mandanten- als auch Beraterperspektive vertraut.

Svetlana Ulrici

Svetlana ist Rechtsanwältin bei der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sie berät nationale und internationale FinTech-Unternehmen sowie Finanzdienstleistungsinstitute in Fragestellungen des IT- und Datenschutzrechts sowie im gewerblichen Rechtsschutz. Ihre Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich Outsourcing, IT-rechtlicher Vertragsgestaltung sowie bei den regulatorischen Anforderungen an die Zahlungsdienstleister im Schnittstellenbereich des IT-, Datenschutz- und Finanzaufsichtsrechts.

Svetlana Ulrici | Lawyer at Annerton and PayTechLaw author
Katharina Wagener | PayTechLaw | FinTechLawyers

Katharina Wagener

Katharina ist Rechtsanwältin im Berliner Büro der Anwaltskanzlei Annerton. Sie berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Outsourcing- und Geldwäscherechts. Seit 2010 ist sie zudem ehrenamtliche Opferhelferin beim Weisser Ring e.V.

Marina von Wallenberg-Pachaly

Marina von Wallenberg-Pachaly hat an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert und arbeitet als Rechtsanwältin bei der Kanzlei Annerton. Marina verfügt vor allem über Expertise in den Fachbereichen Zahlungsdienste- & Zahlungsdiensteaufsichtsrecht, Bank- & Bankaufsichtsrecht, Finanzdienstleistungsrecht, sowie Geldwäscherecht und Outsourcing, weshalb sie überwiegend Mandanten aus den Branchen Zahlungsdienste, Kundenbindung & Gutscheine, Identitätsmanagement, E-Commerce sowie Kredit- & Finanzwirtschaft und Technologie berät.

Marina von Wallenberg-Pachaly | PayTechLaw | FinTechLawyers
Christian Walz | PayTechLaw | FinTechLawyers

Christian Walz

Christian Walz ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Annerton am Standort München. Er berät seit über 15+ Jahren deutsche und internationale Mandanten in allen Fragen rund um das Bank-, Bankaufsichts- und Zahlungsverkehrsrecht, sowie zum Geldwäscherecht.

Er ist Mitautor und Gesamtredakteur des „Kommentars zum Zahlungsverkehrsrecht“ von Ellenberger/Findeisen/Nobbe.

Awet Yohannes

Awet Yohannes ist als Rechtsanwalt bei Annerton in München tätig. Er berät (inter)nationale Unternehmen in allen regulatorischen Fragen rund um Banking, Krypto, Payments und Compliance (AML/GwG und IT-Compliance im Finanzaufsichtsrecht).

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