Dr. Jörg Streißle ist Of Counsel bei der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am Standort München. Er berät schwerpunktmäßig nationale und internationale Banken und Finanzdienstleister zu aufsichts-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Themen. Er vertritt deren Interessen – auch im Arbeits- und Wettbewerbsrecht – in und außerhalb des Gerichtssaals.
Decentralized Autonomous Organizations (DAO) versprechen eine Revolutionierung des Verbandswesens. Nicht mehr einige wenige „an der Spitze“, sondern vielmehr…
Mit Veröffentlichung der Sechsten Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) am 16.08.2021 mittels Rundschreiben RS 10/2021 (BA)…
Der Gesetzgeber weitet mittelbar die Pflichten derjenigen, die zu Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet sind, erheblich aus.…