Dr. Jörg Streißle ist Of Counsel bei der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am Standort München. Er berät schwerpunktmäßig nationale und internationale Banken und Finanzdienstleister zu aufsichts-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Themen. Er vertritt deren Interessen – auch im Arbeits- und Wettbewerbsrecht – in und außerhalb des Gerichtssaals.
Kurz und knapp bestimmt das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), dass Zahlungsvorgänge und damit verbundene Dienste innerhalb eines Konzerns nicht als…
BaFin veröffentlicht Rundschreiben zur Überwachung und Governance von Bankprodukten Mit Rundschreiben 08/2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“)…
ZAG-MaRisk – Allgemeiner Teil Am 27.09.2023 stellte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihren Entwurf für das Rundschreiben „Mindestanforderungen…
Die erste Zahlungsdiensterichtlinie (PSD1) bescherte dem deutschen Zahlungsverkehr einen Paradigmenwechsel. Bis 2009 oblag es dem Zahlungsdienstleister (PSP) des…