SEPA

Die Abkürzung SEPA steht für Single Euro Payments Area, zu deutsch Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Rechtsgrundlage ist die europäische SEPA-Verordnung (Verordnung EU Nr. 260/2012).

Mit SEPA, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, wurden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) eingeführt. Sie sind für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco, der Schweiz, San Marino, Andorra und den Staat Vatikanstadt nutzbar.

SEPA wurde am 1. Februar 2014 eingeführt. Ab diesem Datum mussten Überweisungen und Lastschriften grundsätzlich nach den SEPA-Verfahren durchgeführt werden. Bis zum 1. August 2014 konnten Banken und Sparkassen nach Absprache mit dem Kunden Zahlungsaufträge im nationalen Altformat noch ausnahmsweise akzeptieren. Noch bis 1. Februar 2016 durften Banken und Sparkassen von Verbraucherinnen und Verbrauchern Zahlungsaufträge mit der Angabe der Kontonummer und Bankleitzahl entgegennehmen. Sie führten in diesem Fall eine kostenlose und sichere Konvertierung in die IBAN durch.