Zahlungsinstrument

Das Zahlungsinstrument ist in Art. 4 Nr. 14 der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie definiert. „Zahlungsinstrument“ ist jedes personalisierte Instrument und/oder jeder personalisierte Verfahrensablauf, das bzw. der zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Zahlungsdienstleister vereinbart wurde und zur Erteilung eines Zahlungsauftrags verwendet wird.