ZAG-Erlaubnis

Unter dem Begriff der ZAG-Erlaubnis versteht man eine Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten als Zahlungsinstitut oder eine Erlaubnis zum Erbringen des E-Geld-Geschäfts als E-Geld-Institut. Mitunter wird auch die Registrierung als Kontoinformationsdienstleister als ZAG-Erlaubnis bezeichnet. Der Begriff der ZAG-Erlaubnis ist somit nicht trennscharf. Für eine Analyse der Frage, welche Tätigkeiten eine ZAG-Erlaubnis umfasst, muss sich die jeweilige Erlaubnis im Einzelnen ansehen.