Einführung der EU-DLT-Pilotregelung

EINFÜHRUNG DER EU-DLT-PILOTREGELUNG

Im September 2020 verabschiedete die Europäische Kommission ihr Digital Finance Package, eine Initiative zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU im Bereich der neuen Finanztechnologien, die auch Legislativvorschläge zu Krypto-Assets und digitaler Resilienz umfasst.

Tatsächlich wurde der größte Teil des derzeitigen Rahmens für die Finanzregulierung für traditionelle Finanzprodukte und -dienstleistungen konzipiert, ohne die zunehmende Bedeutung neuer Technologien in diesem Bereich und insbesondere das Aufkommen der Distributed-Ledger-Technologie („DLT“) zu berücksichtigen. Einerseits können solche unangemessenen Finanzvorschriften die Entwicklung der DLT und ihre Nutzung im Finanzumfeld durch unnötige Hindernisse ausschließen oder einschränken, während andererseits einige neu entstehende Risiken im Zusammenhang mit der DLT möglicherweise völlig ignoriert werden.

In Anbetracht dieses unzureichenden Rechtsrahmens hat der europäische Gesetzgeber die Verordnung (EU) 2022/858 vom 30. Mai 2022 über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen (die „Pilotregelung“ oder die „Verordnung“) erlassen, die am 2. Juni 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

 

Was ist das Ziel der Pilotregelung und wie unterscheidet es sich von der MiCAR?

Sowohl die Pilotregelung als auch die vorgeschlagene Verordnung für Märkte für Krypto-Assets („MiCAR“) wurden im Zusammenhang mit dem Digital Finance Package geschaffen, ihr materieller Anwendungsbereich ist jedoch nicht derselbe.

Die Pilotregelung gilt für Krypto-Vermögenswerte, die Finanzinstrumente im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente („MiFID II“) sind, d. h. für Krypto-Vermögenswerte, die normalerweise den traditionellen Finanzvorschriften unterliegen würden. Im Gegensatz dazu schafft die MiCAR einen Regulierungsrahmen für alle anderen Krypto-Vermögenswerte, d. h. Krypto-Vermögenswerte, die keine Finanzinstrumente (im Sinne von MiFID II) sind, wie z. B. Kryptowährungen, die andernfalls unreguliert wären, da sie nicht in den Anwendungsbereich der traditionellen Finanzregulierung fallen.

Mit der Einführung der Pilotregelung behebt der europäische Gesetzgeber die Unzulänglichkeit des derzeitigen Rechtsrahmens in Bezug auf Krypto-Assets (die als Finanzinstrumente gelten).

Mit der Verordnung wird eine sogenannte „Sandbox“-Regelung eingeführt, d. h. eine Testumgebung mit einer Reihe von Ausnahmen von den rechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des bestehenden Regulierungssystems, die für zugelassene Finanzmarktinfrastrukturen, die DLT nutzen, um Handels- oder Abwicklungsdienstleistungen oder eine Kombination solcher Dienstleistungen für Krypto-Assets (die als Finanzinstrumente gelten) zu erbringen, als zu restriktiv erachtet werden. Sie ermöglicht die Schaffung eines befristeten Rahmens für eine begrenzte Anzahl von beaufsichtigten Unternehmen, die solche Infrastrukturen betreiben können, ohne den aktuellen Finanzregulierungsrahmen vorzeitig zu ändern.

Der Kerngedanke besteht darin, die Entwicklung der DLT im Finanzumfeld zu fördern, indem bestimmte Marktteilnehmer vorübergehend von bestimmten Anforderungen im Rahmen der allgemeinen Regulierungsvorschriften ausgenommen werden, während gleichzeitig ein hohes Maß an Anlegerschutz, Marktintegrität, Finanzstabilität und Transparenz gewahrt bleibt und Regulierungsarbitrage und Schlupflöcher vermieden werden.

 

Was ist der Anwendungsbereich der Pilotregelung?

Die Verordnung enthält Anforderungen und Ausnahmen für DLT-basierte Marktinfrastrukturen, d. h. i) multilaterale Handelssysteme, ii) Abwicklungssysteme und iii) Handels- und Abwicklungsssysteme.

Wie bereits erörtert, gilt die Pilotregelung nur für folgende Finanzinstrumente im Sinne der MiFID II:

  • Aktien, deren Emittent eine Marktkapitalisierung (oder eine voraussichtliche Marktkapitalisierung) von weniger als 500 Mio. EUR aufweist;
  • Anleihen und andere Formen von verbrieften Schuldtiteln mit einem Emissionsvolumen von weniger als 1 Mrd. EUR (ausgenommen solche, die ein Derivat enthalten oder eine komplexe Struktur aufweisen); oder
  • Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, deren Marktwert des verwalteten Vermögens weniger als 500 Mio. EUR beträgt.

Darüber hinaus darf der Gesamtmarktwert aller Finanzinstrumente, die zum Handel zugelassen oder in einer solchen Marktinfrastruktur erfasst sind, zum Zeitpunkt der Zulassung zum Handel oder der erstmaligen Erfassung 6 Mrd. EUR nicht überschreiten.

Wenn der Gesamtmarktwert aller Finanzinstrumente, die zum Handel auf einer DLT-Marktinfrastruktur zugelassen sind oder auf einer DLT-Marktinfrastruktur erfasst werden, 9 Mrd. EUR erreicht hat, muss der Betreiber der DLT-Marktinfrastruktur eine spezifische Übergangsstrategie im Einklang mit den in der Verordnung festgelegten Anforderungen einleiten.

 

Was bedeutet es, unter die Pilotregelung zu fallen?

Betreiber von Marktinfrastrukturen, die beabsichtigen, DLT in ihr Geschäftsmodell zu integrieren, können bei ihrer zuständigen nationalen Behörde („NCA“) beantragen, in das Pilotregime aufgenommen zu werden, um von bestimmten Ausnahmen im Rahmen der Standardregulierung zu profitieren.

Die NCA kann eine solche Erlaubnis gemäß der Verordnung für bis zu sechs Jahre erteilen, wobei sie auch berechtigt ist, dem Antragsteller bestimmte Anforderungen und Sicherheitsvorkehrungen aufzuerlegen, um neuartigen Risiken entgegenzuwirken, falls dies als notwendig erachtet wird.

Die Pilotregelung ist fakultativ, und die in Frage kommenden Marktteilnehmer können frei entscheiden, ob sie der Verordnung unterliegen wollen oder nicht. Der Gesetzgeber betont auch, dass sich die Verordnung gleichermaßen an etablierte Institute wie an neue Marktteilnehmer richtet.

Das Regime unter der Pilotregelung hat auch den sogenannten „EU Passport“, was bedeutet, dass eine in einem EU-Mitgliedstaat erworbene Zulassung im gesamten EU-Binnenmarkt gültig ist und somit die Ausübung der Tätigkeit in jedem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ermöglicht.

 

Wie sind die Aussichten für die Pilotregelung?

Die Raison d‘être des Pilotregimes ist es, eine temporäre Testumgebung für DLT im Finanzsektor zu schaffen. Es gibt sowohl den Marktteilnehmern als auch den Regulierungsbehörden die Möglichkeit, sich mit dieser neuen Technologie und den damit verbundenen Herausforderungen vertraut zu machen. Selbst in dem Szenario, in dem die EU beschließt, die befristete Regelung im Rahmen der Verordnung auszuweiten, ist das Aufkommen der DLT im Finanzumfeld unserer Ansicht nach unvermeidlich, und die dauerhafte Umsetzung von DLT-spezifischen Bestimmungen im Finanzregulierungsrahmen scheint sicher.

Die einzige Frage, die bleibt, ist der Zeitrahmen für eine solche Entwicklung. Die Antwort auf diese Frage ist nicht uninteressant, da die Europäische Union versucht, ihren Pionierstatus bei dieser neuen und vielversprechenden Technologie zu sichern, während die Konkurrenz in Asien und jenseits des Atlantiks nicht schläft.

 

Cover picture: Copyright © Adobe Stock/uismolinero



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