Die Offenlegungspflicht (auch: Publizitätspflicht) umschreibt im Allgemeinen eine (gesetzliche) Pflicht gerichtet an bestimmten Unternehmen oder Personen gewisse – oftmals rechnungslegungsbezogene Informationen – offenzulegen bzw. zu veröffentlichen.
Ein Beispiel für eine Offenlegungspflicht ist z.B. die Pflicht zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nach § 325 HGB durch Kapitalgesellschaften.