Am 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als europäische Richtlinie in den EU-Staaten eingeführt worden. Die Verordnung hat unmittelbare Wirkung und Vorrang vor den nationalen Gesetzen (wie etwa dem Bundesdatenschutzgesetz).
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umfasst Regelungen für den Datenschutz und betrifft jedes Unternehmen. Ziel ist der Schutz des Bürgers. Neben strafbewehrten Dokumentations- und Meldepflichten, bestehen Auskunftspflichten; jeder hat das Recht zu wissen, welche ihn betreffenden Daten gespeichert werden.
Auch Betreiber von Webseiten müssen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachten; hierbei geht es zum einen um den verfassungskonformen Aufbau einer Webseite, zum anderen um die entsprechende inhaltliche Darstellung. Dem Nutzer muss unmissverständlich klar sein, wer personenbezogene Daten zu welchem Zweck auf der Webseite verarbeitet.