Hinter der Abkürzung “ESA” verbergen sich die European supervisory authorities, zu deutsch: europäische Aufsichtsbehörden. Die ESAs sind Teil des ESFS, wurden 2011 gegründet und bestehen aus der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Bank Authority – EBA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altervorsorge (European Insurance and Occupational Pensions Authority – EIOPA).
Die Hauptaufgabe der ESAs besteht darin, einheitliche Regelungen für die Finanzaufsicht im europäischen Binnenmarkt zu schaffen. Hierzu zählt die Entwicklung technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards, die anschließend von der Kommission als delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte erlassen werden. Daneben geben die ESAs Leitlinien (Guidelines) heraus und sprechen Empfehlungen (Recommendations) aus.
Während die laufende Überwachung der Institute Aufgabe der nationalen Aufsichtsbehörden ist, haben die ESAs die Befugnis, in Krisenfällen Maßnahmen von den nationalen Aufsichtsbehörden zu verlangen.