Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das oberste Gericht in der Europäischen Union (EU) und sichert „die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung” der Verträge über die Europäische Union.
Für den EuGH existiert eine eigene Verfahrensordnung, die u.a Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe regelt. Nationale Gerichte können dem EuGH anlässlich eines konkreten Ausgangsfalls Fragen zur Auslegung des Rechts der Europäischen Union vorlegen, sodass das nationale Gericht anhand der EuGH-Entscheidung über den Ausgangsfall entscheiden kann.